Im Zeichen der Effizienz! – Lüftungsgeräte erhalten ab 2016 ein Energielabel

Köln/Bietigheim-Bissingen im November 2015. Ab 1. Januar 2016 erkennen Verbraucher an einem so genannten Energieeffizienzlabel, wie energiesparend und effizient ein Lüftungsgerät arbeitet. Optisch ist das Label ein alter Bekannter, den man sowohl von Glühbirnen wie auch Kühlschränken, Waschmaschinen oder anderer Weißer Ware bereits gewohnt ist: in einem hellblauen Rahmen zeigen regenbogenfarbige Pfeile die Energieeffizienz des Produkts von A+ bis G an. Im Zuge der Ökodesign-Richtlinie erhalten nun auch die meisten Lüftungsgeräte für den privaten Anwendungsbereich einen solchen Sticker.

Nach der neuen EU-Ökodesign-Richtlinie müssen Wohnungslüftungsgeräte ab Neujahr 2016 mindestens so viel Primärenergie einsparen, wie sie verbrauchen. Das klingt zunächst schwer nachvollziehbar für den Verbraucher, denn woran soll man nun erkennen, welches Gerät sich eignet, um zuhause für gesunde Luftverhältnisse zu sorgen und gleichzeitig allen energetischen Anforderungen gerecht werden kann? Glücklicherweise kommt parallel zur neuen Verordnung auch ein sehr transparentes Klassifikationssystem: Das gute alte Energielabel hält nun auch im Bereich der komfortablen Wohnungslüftung Einzug, zumindest in den für das private Einsatzfeld relevanten Leistungsklassen bis zu 1.000 m³/h Luftförderung. Ausgenommen sind Geräte ohne Wärmerückgewinnung unter einer Leistungsaufnahme von 30 Watt je Luftstrom – womit die einfachen Toilettenlüfter gemeint sind. Damit besitzen zukünftig praktisch alle Geräte für Privat-Wohnungen, Ein- und kleinere Mehrfamilienhäuser das neue Label. Diese Kennzeichnung gilt im Übrigen sowohl für zentrale wie auch dezentrale Lüftungsgeräte.

Der neue Aufkleber zeigt zunächst an, wie man es von vielen Alltagsprodukten bereits gewohnt ist, auf welchem Tabellenplatz der Energieeffizienz das jeweilige Gerät rangiert. Die Bewertung geht dabei von A+ bis G. Als Ausgangspunkt dieser sog. SEV-Klassen (SEV = spezifischer Energieverbrauch) symbolisiert die Kennzeichnung „G“ dabei die „Energieeffizienz“ des Fensterlüftens im Hinblick auf die Wärmeverluste. Gegenüber diesem Lüften von Hand bedeutet die höchste Stufe A+ eine Primärenergieeinsparung von mehr als 42 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Dieser Wert gibt die Einsparung des Lüftungsgerätes im Vergleich zur Fensterlüftung bei gleicher Luftqualität an und beinhaltet die Verrechnung des Stromaufwandes zur Betreibung der Ventilatoren mit der Einsparung der Heizenergie. Im Übrigen kann man aus dem neuen ErP-Label auch ablesen, wie leise oder laut das Lüftungsgerät im Aufstellraum arbeitet und wieviel Kubikmeter Luft es pro Stunde maximal fördern kann.

Damit bietet das neue Label eine hervorragende Orientierung für Verbraucher, um sich schnell und einfach im Lüftungsmarkt bzgl. Preis und Leistung der Geräte zurechtzufinden. Die für das einzelne Bauvorhaben sinnvollste Geräteklasse ist am besten nach den individuellen Anforderungen bzgl. Energierückgewinnung, Montageaufwand und Investitionsvermögen mit dem Fachmann abzuklären. Mehr interessante Details zum neuen Labelling von Lüftungsgeräten sowie allgemein zum Thema Wohnungslüftung erfahren Sie unter www.wohnungs-lueftung.de, dem Verbraucherportal des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) und des Fachverbands Gebäude-Klima e.V. (FGK).

Willi Harhammer

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