Neues in 2017 – Photovoltaik Solar Batterie Förderungen

Zum Jahreswechsel 2017 tritt die nächste Novelle des EEG-Gesetzes in Kraft

Zum 1. Januar 2017 bleiben die Tarife unverändert.

Eingeführt wird eine Meldepflicht für Eigenversorger mit Anlagen größer 7 Kilowatt Leistung bis zum Ausbringen von intelligenten Messsystemen.

Über 10 KWp PV-Anlagen – EEG-Umlage für Eigenverbrauch bei 40 Prozent, also 2,752 Cent pro Kilowattstunde

Wer seinen Solarstrom selbst nutzt, zahlt ab 2017 nunmehr 40 Prozent der EEG-Umlage auf jede Kilowattstunde. Befreit von der Pflicht sind einmal Betreiber von Anlagen bis maximal 10 Kilowatt Leistung, sofern das System bis zu 10.000 KWh pro Jahr produziert. Für Strommengen darüber hinaus, ist die Umlage abzuführen. 

Wurde bei der Installation neuer Module die Leistung des ganzen Systems um mehr als 30 Prozent erhöht, verlieren sie ihren Status als Bestandsanlage.

Nach EEG 2017 muss künftig auch auf selbst genutzten Strom aus Bestandsanlagen EEG-Umlage gezahlt werden, wenn das System nach Ablauf des Jahres 2017 erneuert oder ersetzt wird und sich dabei seine Leistung erhöht.

Meldepflichten für Eigenversorger mit Anlagen über 7 Kilowatt Leistung

Die Meldepflichten für Eigenverbraucher sind konkreter gefasst worden, als sie in der Vergangenheit von der Bundesnetzagentur ausgelegt wurden. Alle Eigenversorger mit Anlagen größer 7 Kilowatt Leistung sollen dem zuständigen Netzbetreiber über ihre Eigenversorgung Meldung erstatten. Anzugeben ist, dass Solarstrom selbst genutzt wird, wie viel es im Kalenderjahr war, wie groß die Photovoltaikanlage ist und ob die Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage aufgrund von Eigenverbrauch besteht.

Ab Neujahr können nur noch Photovoltaikanlagen bis 750 Kilowatt Leistung eine garantierte Förderung über das EEG erhalten, wenn sie ans öffentliche Stromnetz angeschlossen werden. Alle größeren Kraftwerke müssen sich in Ausschreibungen durchsetzen, wenn der Strom zu einem festen Tarif über mehrere Jahre vergütet werden soll.

Kraftwerke größer 100 Kilowatt Leistung unterliegen zudem der verpflichtenden Direktvermarktung.

Betreiber von Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung haben die Wahl, ob sie den Strom direkt vermarkten, ins Netz einspeisen und die Einspeisevergütung beziehen oder einen Teil selbst verbrauchen.

Das Messstellenbetriebsgesetz ist Anfang September 2016 in Kraft getreten. Es schreibt die Installation von intelligenten Messsystemen ab 2017 vor und zwar bei allen Photovoltaikanlagen größer 7 Kilowatt Leistung. Anlagenbetreiber kann selbst Messstellenbetreiber beauftragen. 

Betrieb des Stromzählers obliegt nun dem Netzbetreiber

Schon heute unterscheiden sich die Preise für den Betrieb eines Stromzählers deutlich von Anbieter zu Anbieter. Da für ein intelligentes Messsystem bis zu 200 Euro im Jahr berechnet werden dürfen, könnte die Kostenschere zwischen den Wettbewerbern weiter auseinandergehen. Obendrein hat das Messstellenbetriebsgesetz bereits eine Änderung ausgelöst, die jeden Photovoltaikanlagenbetreiber betrifft – unabhängig von der Größe seines Systems: Der Betrieb des Zählers liegt nicht mehr beim Kraftwerksbetreiber, sondern beim grundzuständigen Messstellenbetreiber. Der Anlagenbetreiber kann selbst einen Fachbetrieb oder einen Fachkraft für den Betrieb der Messstelle wählen. Es empfiehlt sich, die Kosten für den Service zu vergleichen.

Ab Mai sind Solaranlagen dem Marktstammdatenregister zu melden

Wer eine Photovoltaikanlage neu errichtet, muss dies der Bundesnetzagentur melden. Seit 2010 wird das entsprechende PV-Meldeportal geführt. Freiflächenanlagen werden seit 2015 im Anlagenregister erfasst. PV-Meldeportal und Anlagenregister gehen 2017 gemeinsam im neuen Marktstammdatenregister auf.

Willi Harhammer

Related Posts

iKratos – Unternehmen des Jahres 2024

Photovoltaikanlage schlüsselfertig Schnaittach, Lauf und Leinburg

Photovoltaikanlage schlüsselfertig Betzenstein, Pegnitz und Gräfenberg

iKratos bietet Solaranlagenreinigungen an

No Comment

Schreibe einen Kommentar