Photovoltaikanlagen stehen bei Dieben hoch im Kurs

In den vergangenen Jahren haben sich Photovoltaikanlagen als gutes Investment erwiesen. Fehlende Alternativen an den Finanzmärkten haben zahlreiche Verbraucher dazu bewegt, selbst in die Erzeugung von Sonnenstrom einzusteigen, um somit eine angemessene Rendite zu erzielen. Hierfür mussten wiederum stattliche Investitionen getätigt werden, es galt kostspielige Solarpanele anzuschaffen. Sie gelten als essentiell, schließlich sind sie es, die das Sonnenlicht in elektrische Energie umwandeln.

Aufgrund des vergleichsweise hohen Gegenwerts stehen Solarpaneele bei Dieben hoch im Kurs. In den vergangenen Jahren haben die polizeilich registrierten Diebstähle deutlich zugenommen. Unter den Opfern befinden sich keinesfalls nur Solarparks, auch von Wohnhäusern werden vermehrt Solaranlagen gestohlen. Bei den Dieben handelt es sich in den meisten Fällen um Profis, denn Amateure könnten mit den Paneelen nicht viel anfangen. Die Profis haben hingegen ihre Abnehmer, die Paneele entweder am Schwarzmarkt weiterverkaufen oder in ihre eigenen Solarkraftwerke integrieren.

Für die Opfer solche Diebstähle ist der finanzielle Schaden oft beachtlich. Leider kommt häufig erst im Schadensfall die Frage auf, ob die Möglichkeit besteht, die Kosten bei der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung geltend zu machen. Doch im Regelfall bieten die bestehenden Policen keinen ausreichenden Schutz. Es gibt zwar einige moderne Tarife, die teilweise eine Absicherung versprechen, jedoch ist auch dieser Schutz längst nicht immer ausreichend bemessen. Die Experten von www.hausrat-info24.de können dies bestätigen und raten deshalb zu einer Überprüfung der bestehenden Police.

Die beste Absicherung verspricht eine eigenständige Solarversicherung. Es gibt Policen, die einen speziellen Schutz für Solaranlagen bieten und neben dem Diebstahl noch weitere Risiken abdecken, die beispielsweise auch Hagelschäden eindecken. Selbstverständlich haben solche Policen ihren Preis, allerdings sollte man deshalb vor einem Abschluss nicht voreilig zurückscheuen. Schließlich besteht die Möglichkeit, den Versicherungsbeitrag steuerlich geltend zu machen.

Willi Harhammer

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