Stadt geht ins Solar-Geschäft

Die Stadt Güstrow greift für Investitionen in diesem Jahr tiefer in die Tasche als geplant – und nimmt dafür 3,2 Millionen Euro aus dem Sparstrumpf. Geld, das in kommenden Jahren bei knappen Kassen fehlen wird. Ein Grund: Das Konjunkturpaket der Bundesregierung zwingt zum schnellen Handeln.
Jetzt oder vielleicht nie – nach diesem Motto müssen Kommunen derzeit Geld ausgeben, um Mittel des Konjunktur-Paketes II abzuschöpfen. Ein Beispiel in Güstrow: Um 200 000 Euro teurer wird die Sanierung der Fritz-Reuter-Schule, weil eine Photovoltaikanlage aufs Dach soll. Der Hauptausschuss stimmte am Donnerstagabend mehrheitlich (Enthaltung CDU) zu, wenn auch zähneknirschend. Denn: ohne Anlage keine Fördermittel. “Der Landkreis ist nicht bereit, seinen Bescheid zu ändern”, so Bürgermeister Arne Schuldt. Förderung gebe es nur “für energetische Erneuerung”, so Stadträtin Jane Weber.
Dies wiederum bringt die Stadt in die Situation, überraschend Betreiber einer Photovoltaikanlage zu werden. Torsten Renz (CDU) monierte mangelnde Information. 13 000 Euro Rendite sollen jährlich – 20 Jahre lang – in die Stadtkasse fließen. Aber stimmt das? Selbst Kämmerin Barbara Moll sprach von einem “Bauchgefühl”, das sich das Betreiben der Anlage in veranschlagter Höhe so wohl nicht rechne. Renz erinnerte an die Diskussion in jüngster Vergangenheit: Die Stadt sollte nicht als Unternehmer auftreten, sondern Dritte einbinden. Er regte an, die Diskussion zur Nutzung städtischer Dächer für Sonnenenergie-Gewinnung wieder aufzunehmen. Bereits 2008 hatte die CDU dies angestoßen.
Hartmut Reimann (SPD) war anderer Meinung: Die Stadt sollte auch “Geld verdienen”. Die Mehrheit im Hauptausschuss beugte sich schlicht dem Zeitdruck, da sonst das Gesamtprojekt Reuterschule in Gefahr wäre. Eine ähnliche Entwicklung könnte es auch bei der Wossidloschule mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket geben, sagte Jane Weber. Hier sei aber noch nicht klar, ob das Dachgeschoss ausgebaut wird.
Renz’ Antrag, zehn Prozent der Einnahmen aus Sonnenernergie für soziale/kulturelle Zwecke in der Stadt bindend einzusetzen, scheiterte. Begründung: Nach Haushaltsrecht sei es nicht möglich, einen Beschluss so zu fassen. Das Geld müsse zunächst in den Gesamthaushalt einfließen.

Willi Harhammer

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