Bundeskabinett legt Formulierungshilfe vor

Die Bundesregierung hat die Gesetzesvorlage zur Änderung der Einspeisetarife für Solarstrom beschlossen, die nun den Regierungsfraktionen zur Weitergabe an den Bundestag übergeben wird und PHOTON vorliegt. Wie im Vorfeld bekannt geworden, soll zum 1. Juli 2010 die gesetzlich festgeschriebene Vergütung für Dachanlagen um 16 Prozent sinken. Damit erhielten dann Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung 32,88 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde, Anlagen bis 100 Kilowatt 31,27 Cent, Anlagen ab 100 Kilowatt noch 29,59 Cent und Anlagen ab einem Megawatt 26,14 Cent. Für Freiflächenanlagen verringert sich der Tarif um 15 Prozent auf 24,16 Cent. Befinden sich die Kraftwerke auf Konversionsflächen, fällt die Vergütung dagegen nur um elf Prozent auf 25,3 Cent; befinden sie sich auf Ackerflächen, erhalten die Betreiber künftig keine Förderung mehr. Bis Jahresende dürfen aber noch Projekte auf Äckern abgeschlossen werden, für die bis Ende 2009 ein Bebauungsplan beschlossen wurde. Ein Anreizeffekt soll für den Eigenverbrauch geschaffen werden: Betreiber von Anlagen bis 800 Kilowatt, die einen Teil ihres Stroms selbst nutzen, erhalten bis Ende 2011 unter Berücksichtigung des Haushaltsstrompreises für die selbstverbrauchte Energie künftig acht Cent pro Kilowattstunde mehr als für jede eingespeiste Einheit. Erweitert wird darüber hinaus die Regelung für die Degression der Einspeisetarife. Bisher wurde von einer jährlichen Verringerung um neun Prozent ausgegangen, die je nach Zubau der Photovoltaikleistung um einen Prozentpunkt sinken oder steigen konnte. Ab dem Jahr 2011 soll die Degression neun Prozent betragen, wenn in diesem Jahr zwischen 2.500 und 3.500 Megawatt neu errichtet werden. Der Prozentsatz kann sich je nach Zubau beliebig stark nach oben erhöhen: Wird der Korridor um bis zu 1.000 Megawatt überschritten, fallen die Einspeisetarife um elf Prozent, wird er um bis zu 2.000 Megawatt übertroffen, steigt die Degression um 13 Prozent, … . Im Jahr 2012 erhöht sich der Satz sogar um jeweils drei Prozentpunkte für jedes begonnene Gigawatt Leistung über der Korridorobergrenze. Andererseits kann die Degression auch sinken, wenn in einem Jahr weniger als 2.500 Megawatt neu ans Netz gebracht werden. Als Zielmarke für den künftigen Ausbau nennt die Bundesregierung 3.000 Megawatt. Quelle: PHOTON

Willi Harhammer

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