Bürokratie einer Photovoltaikanlage beim Netzbetreiber

Bürokratie einer Photovoltaikanlage beim Netzbetreiber

Wie ist der Ablauf der Anmeldung beim Netzbetreiber?

Bild: Symbolbild Clipdealer.de
Bild: Symbolbild Clipdealer.de

Bürokratie einer Photovoltaikanlage beim Netzbetreiber. Wie ist der Ablauf der Anmeldung beim Netzbetreiber? Das kann von Installateur zu Installateur unterschiedlich sein. Bei der iKratos Solar- und Energietechnik GmbH aus dem oberfränkischen Weißenohe, die nun bereits 20 Jahre Erfahrung aufweisen kann, übernimmt die Bürokratie beim Netzbetreiber soweit möglich der Installateur. Generell ist der Ablauf bei jedem Netzbetreiber gleich. Und jede Photovoltaikanlage muss beim zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden.

Wichtig ist hier die Definition Netzbetreiber, denn ihr Netzbetreiber ist nicht gleich ihr Energieversorger. Der Netzbetreiber ist festgelegt und derjenige, dem das Netz bei Ihnen gehört, meistens ist das in der Metropolregion Nürnberg das Bayernwerk, die N-Ergie-Netzgesellschaft oder irgendwelche Stadtwerke. Der Energieversorger, auch Stromlieferant genannt, ist das Unternehmen, bei dem Sie den Strom kaufen. Dieser ist frei wählbar und ist meist zum Anfang ihr Netzbetreiber. Aber Sie können zum Beispiel zur N-Ergie Aktiengesellschaft, einem Ökostromanbieter (z.B. MANN Naturenergie GmbH) oder einem anderen Netzbetreiber als Energieversorger wechseln.

Nun zum Ablauf der Anmeldung einer Photovoltaikanlage beim Netzbetreiber. Wenn der Installateur die Anmeldung für den Kunden übernimmt, wird meist eine Vollmacht durch den Kunden ausgefüllt und unterschrieben. Damit kann der Installateur die Anmeldung ohne den Kunden durchführen. Die Anlage wird dann nach Festlegung der Größe und Komponenten beim Netzbetreiber (vor-) angemeldet. Diese Anmeldung ist erforderlich, da eine Photovoltaikanlage einen Einspeiseverknüpfungspunkt ins Netz bekommt. Denn der überschüssig produzierte PV-Strom wird in das Netz des Netzbetreibers eingespeist. Nach der Anmeldung erhält der Kunde normalerweise eine Anschlusszusage, dass das Bauvorhaben an das Netz angeschlossen werden kann. Je nach Bearbeitungszeit des Netzbetreibers kann sich das jedoch mit den weiteren Schritten überschneiden.

Als nächstes wird die Photovoltaikanlage durch den Installateur montiert. Dieses Datum, Montage des Wechselrichters im/am Gebäude, ist das Datum der sogenannten technischen Inbetriebnahme. Hier geht es nur um die Montage des Wechselrichters, das Anschließen oder die Programmierung ist für dieses Datum nicht ausschlaggebend.

Nach der technischen Inbetriebnahme kann der Installateur die Anlage beim Netzbetreiber fertigmelden. Das bedeutet er gibt nun Bescheid, dass die Anlage montiert ist und informiert den Netzbetreiber über die nötigen Zählerumbauten. Die Photovoltaikanlage darf jedoch noch nicht laufen.

Ab diesem Datum hat der Anlagenbetreiber vier Wochen Zeit die Anlage beim Marktstammdatenregister zu melden. Das kann in der Regel nicht vom Installateur übernommen werden, jedoch bekommt man hierfür meist eine Hilfestellung. Die Registrierungsbestätigung muss der Kunde an den zuständigen Netzbetreiber schicken. Wenn diese nicht beim Netzbetreiber vorliegt, erhält man keine Einspeisevergütung.

Nach der Fertigmeldung wartet der Installateur auf einen Inbetriebnahme Termin vom Netzbetreiber. Dieser Termin lässt solange auf sich warten bis der Netzbetreiber die Fertigmeldung bearbeitet hat. Bei kleineren Netzbetreibern braucht es in der Regel zwischen zwei bis vier Wochen, bei großen Netzbetreibern wie dem Bayernwerk oder der N-Ergie können es bis zu zehn Wochen sein. Das ist aber stark abhängig von der Bearbeitungszeit. Bei diesem Termin wird, der Zähler entweder ausgetauscht, die Lieferfunktion des Zählers freigeschalten oder der Zählerstand abgelesen. Der Netzbetreiber nimmt in diesem Zuge die Photovoltaikanlage ab, das bedeutet er begutachtet die Arbeiten im Zählerschrank und bestätigt den fachgerechten Einbau. Wenn alles passt, und der Installateur mit den Anschlüssen fertig ist, kann die Anlage ab diesem Zeitpunkt in Betrieb gehen.

Im Anschluss erhält der Kunde dann einen Einspeisevertrag von seinem Netzbetreiber und eine Dokumentation mit den Unterlagen seiner Anmeldung vom Installateur.

Wie Sie vielleicht gemerkt haben, ist die Bürokratie mit dem Netzbetreiber, mit dem richtigen Installateur ein echtes Kinderspiel und kein Hinderungsgrund eine Photovoltaikanlage umzusetzen.

Willi Harhammer

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