Bundestag beschließt „Sonnensteuer“ für solare Selbstversorger; BSW-Solar befürchtet weiteren Photovoltaik-Marktrückgang und hofft auf Veto des Bundesrats

Der BSW-Solar kritisiert die „Sonnensteuer“ scharf. In der Folge werden viele Photovoltaik-Investitionen in Deutschland unterbleiben warnt der Verband. Die am 27.06.2014 vom Bundestag im Rahmen der EEG-Reform beschlossene „Sonnensteuer“ wird den Ausbau der Photovoltaik weiter drosseln, ohne die Kosten der Energiewende spürbar zu senken, kritisiert der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. Der BSW-Solar befürchtet einen weiteren Photovoltaik-Marktrückgang und appelliert an den Bundesrat, das Vorhaben in letzter Minute noch zu stoppen.
Gewerblicher Solarstrom für Eigenverbrauch oder Mieterversorgung soll mit EEG-Umlage belastet werden

Mittelstand und Gewerbe waren bislang das Rückgrat der Energiewende. Künftig sollen Unternehmer, die Solarstrom für den Eigenverbrauch oder die Mieterversorgung vom eigenen Hausdach erzeugen, finanziell mit der EEG-Umlage belastet werden. Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung unter 10 Kilowatt peak – typische Solarstromanlagen auf Eigenheimen – sind von der Abgabe ausgenommen. Sie tragen aber nur zu einem Fünftel zum Photovoltaik-Ausbau bei.
BSW-Solar: Viele Photovoltaik-Investitionen in Deutschland werden unterbleiben

Der BSW-Solar kritisiert diese Regelung scharf. Nach Einschätzung der Solarwirtschaft werden in der Folge viele Photovoltaik-Investitionen in Deutschland unterbleiben, die für den Schutz des Klimas und das Erreichen der Energiewende-Ziele dringend erforderlich wären. Gleichzeitig würden die Kosten der Energiewende weder gesenkt noch wirklich gerechter verteilt. Viele Betreiber neuer Ökostromanlagen werden finanziell belastet. Industrielle Großverbraucher und der Kohlebergbau werden hingegen im Rahmen der EEG-Novelle von den Kosten der Energiewende großzügig befreit.
Solarstrom wird künstlich verteuert und die Förderabhängigkeit unnötig verlängert

„Klimaschützer werden bestraft, Klimasünder entlastet. Aus einem Gesetz zum Ausbau Erneuerbarer Energien wird ein Gesetz zum Vorrang der Kohle. Aus dem Vorhaben einer Strompreisbremse wird eine Innovations- und Energiewende-Bremse. Statt Solarenergie beim Übergang in die Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen, wird Solarstrom durch die „Sonnensteuer“ jetzt künstlich verteuert und damit die Förderabhängigkeit unnötig verlängert. Anstatt die Modernisierung des Energiesystems mittels dezentraler Versorgungsstrukturen weiter voranzutreiben, trägt das Gesetz jetzt die Handschrift großer Energiekonzerne“, betont Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Die konventionelle Energiewirtschaft hatte in den letzten Monaten wiederholt gefordert, Selbstversorger von Ökostrom finanziell zu belasten, da sie den Verlust weiterer Marktanteile befürchtet. Sie trägt bislang kaum zur Energiewende bei. Eine sachgerechte und transparente Interessenabwägung habe im Vorfeld der Entscheidung nicht stattgefunden, kritisierten auch viele Parlamentarier.
Solarthermie nicht betroffen

Solaranlagen zur Wärmeerzeugung fallen nicht unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und sind von der „Sonnensteuer“ nicht betroffen. Solarwärme bleibe weiter abgabenfrei. Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V.

Willi Harhammer

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