Der Solar-Boost für Unternehmen

Jetzt mit Steuervorteil die Energiekosten halbieren

Die Energiewende in Deutschland nimmt weiter Fahrt auf – und Unternehmen spielen dabei eine entscheidende Rolle. Mit der Einführung des sogenannten “Investitionsboosters” der Bundesregierung wird die Investition in gewerbliche Photovoltaik-Anlagen (PV) steuerlich so attraktiv wie nie zuvor. Das Ziel ist klar: Die Liquidität von Unternehmen stärken, die Transformation beschleunigen und den Wirtschaftsstandort Deutschland zukunftssicher machen.

Steuerliche Anreize für PV-Anlagen

Kernstück der neuen Regelung ist die degressive Abschreibung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter, wozu gewerblich genutzte PV-Anlagen (in der Regel für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027) zählen.

  • Degressive AfA: Je nach genauer Ausgestaltung der Regelung sind aktuell bis zu 30 % degressive Abschreibung pro Jahr im Gespräch. Dies ermöglicht es Unternehmen, einen deutlich höheren Anteil der Investitionskosten bereits im ersten Jahr steuerlich geltend zu machen als bei der linearen Abschreibung.
  • Kombination mit Sonderabschreibung und IAB: Durch die clevere Kombination der degressiven AfA mit der Sonderabschreibung nach § 7g EStG (bis zu 40 % der Anschaffungskosten für kleine und mittlere Unternehmen) und dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) (bis zu 50 % der voraussichtlichen Kosten vor der Investition) können Unternehmen im ersten Jahr Abschreibungen von über 55 % bis zu 62 % der Investitionskosten realisieren.

Liquiditätsvorteil und verkürzte Amortisation

Diese steuerlichen Vorteile führen zu einer sofortigen und spürbaren Senkung der Steuerlast und damit zu einer Verbesserung der Liquidität des Unternehmens. Das freigewordene Kapital kann für weitere Investitionen genutzt werden. Gleichzeitig wird die Amortisationszeit der PV-Anlagen signifikant verkürzt, was die Wirtschaftlichkeit der Projekte nachhaltig steigert.

Doppelter Nutzen: Wirtschaftlichkeit trifft Klimaschutz

Neben den steuerlichen Vorteilen profitieren Unternehmen doppelt:

  1. Kostensenkung: Die Eigenproduktion von Solarstrom reduziert die Abhängigkeit von steigenden Energiepreisen und senkt die laufenden Stromkosten erheblich.
  2. Nachhaltigkeit: Unternehmen leisten einen aktiven und sichtbaren Beitrag zum Klimaschutz, erfüllen zunehmend wichtige ESG-Kriterien und stärken ihr nachhaltiges Image.

Jetzt handeln: Befristete Chance nutzen

Der Investitionsbooster ist ein klares Signal der Politik an die Wirtschaft. Unternehmen, die jetzt in Photovoltaik investieren, sichern sich nicht nur eine zukunftssichere Energieversorgung, sondern auch einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Da die steuerlichen Anreize zeitlich befristet sind, sollten interessierte Gewerbetreibende und Mittelständler zeitnah die Planung ihrer PV-Projekte vorantreiben und sich von ihrem Steuerberater und einem PV-Fachbetrieb beraten lassen, um die maximale steuerliche Begünstigung auszuschöpfen.

Der Investitionsbooster ist der Turbo, den die gewerbliche Energiewende jetzt braucht.

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Manuela Brückner

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