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Jetzt Förderung für Wärmepumpen beantragen: Das neue BEG ab 2021
Seit dem 01. Januar 2021 ist das neue BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) in Kraft getreten und ersetzt u.a. das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP).

Hierbei erhalten Sie bis zu 45 % bei Ersatz einer Ölheizung.
Die förderfähigen Kosten sind dabei auf 60.000 € gedeckelt pro Wohneinheit und 1000 €/Quadrameter Nettogrundfläche.
Folgende Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden für Wohn- und Nichtwohngebäude sind hierbei förderfähig:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (außer Heizung)
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
- Heizungsoptimierung
- Fachplanung und Baubegleitung
Antrage stellen dürfen grundsätzlich:
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- freiberuflich Tätige
- Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
- sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Die grundsätzliche Vorgehensweise ist dabei folgende:
- Antragsstellung über das elektronische Antragsformular vor Vertragsabschluss. Hierzu sollten die Kostenvoranschläge für die Leistungen, die gefördert werden, vorliegen
- Sobald der Antrag gestellt wurde, steht es Ihnen frei mit den Maßnahmen zu beginnen
- Ein Energieeffizienz-Experte muss bei Antragstellung für Anlagen zur Wärmeerzeugung z.B. Wärmepumpen nicht mit eingebunden werden
- Ca. 12 Wochen nach Antragsstellung erhalten Sie Ihren Zuwendungsbescheid
Wir helfen Ihnen natürlich auch gerne bei der Antragsstellung.
Bei Fragen kommen Sie jederzeit gerne auf uns zu.
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