Nachrüstpflicht für Funkrundsteuerempfänger bei Photovoltaikanlagen

Hintergrund der Nachrüstpflicht für Photovoltaikanlagen von mehr als 30 kW peak. viele Kunden sind bereits angeschrieben worden, ihre vorhandene Solaranlage entsprechend umzurüsten mit einem Funkrundsteuergerät auch kurz FRE genannt. Hintergrund der ganzen Situation, war der ungebremste Ausbau der erneuerbaren Energien, speziell im Solarbereich. Im Nachgang ist es erforderlich diese Anlagen entsprechend an den Lastgang der Netzbetreiber einzuregeln. Hierzu ist die Nachrüstung mit einem Rundsteuerempfänger erforderlich ( FRE ). Energieversorger wie EON und Nergie halten in der Regel die Rundsteuerempfänger für die Kunden bereit, eingebaut werden sie von dem Errichter der Anlage bzw. von speziellen Photovoltaikfirmen. Die Nachrüstung ist erforderlich um die Vielzahl von Photovoltaikanlagen geregelt und netzkonform zu steuern. Für die Region Nürnberg Fürth Erlangen Forchheim und Bayreuth hat sich die iKratos Solar und Energietechnik GmbH auf die Umrüstung dieser Anlagen spezialisiert und bietet auch den Service und Wartung für Anlagen die von anderen Firmen gebaut wurden. Zusammen mit einem Inbetriebnahmeprotokoll, Bestellanzeigen und Formalismus müssen diese Anlagen bis 31.12.2013 umgebaut werden, um nicht die Einspeisevergütung zu verlieren. diese Umrüstung hängt nicht mit der 50,2 Hz Anpassung der vorhandenen Wechselrichter zusammen. Hier gibt es spezielle Verträge, die Wechselrichter Hersteller wie SMA für ein gewisses Gebiet für die Energieversorger erfüllen müssen. die Umrüstkosten für oben genannte Arbeiten werden zumeist von den Endkunden bestellt und werden dann von den Energieversorgern getragen und über das EEG entsprechend abgerechnet.

Willi Harhammer

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