Neue Broschüre “Energieausweis für bestehende Gebäude”

Die Energieausweise für bestehende Gebäude werden zusätzlich ein neues Bewusstsein für den Energieverbrauch schaffen. Für Eigentümer, Käufer, Vermieter und Mieter von Immobilien entsteht eine bisher nicht dagewesene Transparenz. Somit stellen die Energieausweise eine große Chance dar, die Energiesparpotentiale von Gebäuden zu erkennen und zu nutzen”, so Innenminister Joachim Herrmann. Ab 1. Juli 2008 wird der Energieausweis für eine Vielzahl von bestehenden Wohngebäuden eingeführt. Ab 1. Januar 2009 muss nahezu für jedes Wohngebäude bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing ein Energieausweis erstellt werden. Welche Gebäude dies im Einzelnen betrifft, ist in der neuen Broschüre der Obersten Baubehörde übersichtlich dargestellt. Ebenso werden Inhalt und Nutzen, sowie die wichtigsten Punkte zur Erstellung des Energieausweises erläutert. Die Broschüre ist im Internet abrufbar

Die Einführung von Energieausweisen für den Gebäudestand ist durch die am 1. Oktober 2007 in Kraft getretene novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) geregelt. “Gerade bestehende Gebäude bieten das größte Einsparpotential. Jeder einzelne kann seinen persönlichen Beitrag dazu leisten”, betonte Herrmann. Allein Heizung und Warmwasserbereitung haben einen Anteil von rund 40 Prozent am gesamten Energieverbrauch in Bayern. “In Zukunft wird sich der Wert einer Immobilie immer mehr an ihrer langfristigen Energieeffizienz orientieren. Mit dem Energieausweis wird eine neue Transparenz geschaffen, die sich auch auf die Verkaufs- und Mietpreise auswirken wird. In vielen Fällen wird sich eine bislang aufgeschobene energetische Sanierung durchaus als rentabel erweisen”, so Herrmann weiter. Für Neubauten ist ein Energiebedarfsausweis bereits seit 1. Februar 2002 vorgeschrieben.

Willi Harhammer

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