Neue Zinssätze im KfW-Programm „Erneuerbare Energien“

Die KfW passte zum 31.10.2013 die Zinskonditionen in den Erneuerbare Energien-Programmen an. Das Förderangebot richtet sich vor allem an Unternehmen und Kommunen. Je nach Vorhaben, kann für eine Finanzierung entweder der Programmteil „Standard“ oder „Premium“ in Betracht kommen. Wird die Nutzung erneuerbare Energien zur Stromerzeugung oder Strom-und Wärmeerzeugung geplant, trifft der Programmteil „Standard“ zu, bei Investitionen zur Nutzung von Wärme aus regenerativen Energien der Programmteil „Premium“.

Erneuerbare Energien – Standard
Der Programmteil ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung sowie zur Strom und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass zumindest einen Teil des Stroms in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Unternehmen jeder Größe können den Kredit je nach Einordnung in Bonitäts- und Besicherungsklassen ab 1.41 % effektiven Jahreszins nutzen. Für Photovoltaikanlagen und die Neuinstallation von stationären Batteriespeichersystemen in Kombination mit Photovoltaik-Anlagen gelten die gesonderte Programmteile 274 und 275

Erneuerbare Energien – Premium
Dieser Programmteil unterstützt die KfW vor allem Unternehmen und Kommunen bei Investitionen in größere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Je nach Antragsteller gibt es im Programmteil verschiedene Kreditangebote ab effektiven Zinssätzen von 1,10 %. Neben dem zinsgünstigen KfW-Kredit, werden zusätzliche Tilgungszuschüsse für besonders förderungswürdige Anlagen vom BMU finanziert. Kleine und mittelständische Unternehmen können zudem im so genannten “KU-Fenster” besonders günstige Konditionen erhalten. Zu den geförderten Vorhaben gehören: große Solarkollektoranlagen, große Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse Erneuerbare-Energien-Wärmenetze, Biogasleitungen für nicht aufbereitetes Biogas, große Wärmespeicher, große Wärmepumpen sowie KWK-Anlagen.

Weitere Fördermöglichkeiten von KfW und Bund
Wenn die geplante Anlage die „Premium“-Anforderungen an Technik und Größe nicht erfüllt, kann sie eventuell über den Programmteil „Standard“ finanziert werden. Dort werden nämlich auch Anlagen zur Wärmeerzeugung, Wärme- und Kältenetze sowie Wärme- und Kältespeicher gefördert, sofern diese mit erneuerbaren Energien gespeist werden.
Kleinere Erneuerbare Energien-Heizungen und Solarthermie-Anlagen werden ebenfalls gefördert und über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bezuschusst. Die Restfinanzierung kann hier über den “Ergänzungskredit” im KfW-Programm “Energieeffizient Sanieren” abgedeckt werden. Photovoltaik-Anlagen zur privaten Selbstnutzung in Ein- und Zweifamilienhäuser fördert die KfW in den Programmen “Energieeffizient Sanieren – Kredit” und “Energieeffizient Bauen”. Quelle www.KFW.de

Willi Harhammer

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