Passivhaus-Zertifikat für Komfort-Lüftungsgerät Zehnder ComfoAir 180

Zehnder ComfoAir 180 erfüllt alle Voraussetzungen für den Einsatz im Passivhaus

Lahr, im Januar 2015. Das Passivhaus Institut Dr. Feist in Darmstadt hat dem Komfort-Lüftungsgerät ComfoAir 180 von Zehnder Comfosystems das Zertifikat „Passivhaus geeignete Komponente – Wärmerückgewinnungsgerät“ verliehen. Das zentrale Lüftungsgerät des Zehnder Kompaktlüftungssystems für platzsparenden Einbau wurde dabei nach allen vom Passivhaus Institut festgelegten Prüfkriterien getestet: Behaglichkeit, Schallschutz, Wärmebereitstellungsgrad, Elektroeffizienz, Abgleich und Regelbarkeit, Raumlufthygiene und Frostschutz.

Das kompakte Komfort-Lüftungsgerät Zehnder ComfoAir 180 ist mit seinen schmalen Abmessungen von 680 x 560 x 280 mm ideal darauf ausgelegt, unauffällig in einen handelsüblichen Küchenschrank oder auch eine Wandnische zu passen. Damit bietet es sich für Neubau und Sanierung als extrem platzsparende zentrale Raumlüftungslösung für Wohneinheiten bis zu 120 m² an. Raus aus der Abstellkammer, rein in den Wohnraum: Mit einem Schallleistungspegel von nur 43 dB(A) arbeitet das Lüftungsgerät nahezu geräuschlos und eignet sich dadurch ideal für den Einbau in Küche, Bad oder Flur. Dabei kann das Zehnder ComfoAir 180 stündlich bis zu 180 m³ Luft fördern. Speziell im Passivhauseinsatz ist das Lüftungsgerät für eine Luftleistung von 90 – 145 m³/h vorgesehen und erreicht dabei einen sehr guten Wärmebereitstellungsgrad von 82 %. Zu- und Abluft werden mittels zweier hocheffizienter Gleichstrom-Ventilatoren betrieben, die Elektroeffizienz des Gerätes liegt bei gerade mal 0,27 Wh/m³. Das sichert einen äußerst niedrigen Stromverbrauch. Auch Druckunterschiede im Luftverteilsystem lassen sich leicht ausgleichen, da die Ventilatoren getrennt angesteuert werden.

Für das Erlangen des Passivhaus-Zertifikats durchläuft ein Lüftungsgerät ein anspruchsvolles Prüfverfahren. So muss dieses Gerät eine minimale Zulufttemperatur von 16,5°C auch bei einer Außenlufttemperatur von -10°C erreichen. Diese Vorgabe basiert auf den besonderen Rahmenbedingungen in Passivhäusern, in welchen keine zusätzlichen Heizflächen an Außenbauteilen erforderlich sind und die Zulufttemperatur nach unten begrenzt werden muss, um unbehaglichen Kaltlufteinfall zu vermeiden. Auch darf die gesamte elektrische Leistungsaufnahme des Lüftungsgeräts in den für Passivhäuser vorgesehenen Betriebszuständen einen Zuluftvolumenstrom von 0,45 W/(m³/h) nicht überschreiten. Die Prüfung des Lüftungsgerätes erfolgt sowohl lufttechnisch als auch thermodynamisch, zudem wird die Luftdichtigkeit des Gerätes im Unterdruck und Überdruckverfahren getestet. Neben diesen technischen Prüfungen erfolgt auch eine Bewertung der Bedienung und Wartung des Gerätes. Das zentrale Komfort-Lüftungsgerät einschließlich Wärmetauscher muss einfach zu inspizieren und zu reinigen sein. Das bedeutet, dass der Filterwechsel vom Benutzer ganz einfach selbst ohne Fachpersonal durchgeführt werden kann.

Zudem muss die Konstruktion geeignet sein, auch bei winterlichen Extremtemperaturen (-15°C) ein Einfrieren des Wärmetauschers zu verhindern. Hierfür steht neben der normalen Frostschutzfunktion optional ein Vorheizregister zur Verfügung.

Die Passivhaus-Zertifizierung für komfortable Wohnraumlüftungsgeräte entspricht den strengen Anforderungen dieser äußerst energieeffizienten Bauweise. Ein hocheffizientes Lüftungsgerät wie Zehnder ComfoAir 180 ist ein notwendiger Bestandteil für diesen Gebäudetypus – sowohl im Neubau auch in der Sanierung.

Willi Harhammer

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