Photovoltaik: Die Grenze ist gefallen
Keine EEG-Umlage Pflicht mehr bei einer Anlagengrenze von 10 kWp
Photovoltaik: Die Grenze ist gefallen. Viele Anlagenbetreiber und auch Interessenten wissen nicht, dass durch die neue EEG-Reform 2021 die alte „Grenze“ für die EEG-Umlage gefallen ist. Bis zum Ende des Jahres 2020 waren Photovoltaikanlagen bis zu 10 kWp Größe (Produktion von bis zu ca. 10.000 Kilowattstunden pro Jahr) innerhalb von 12 Monaten von der EEG-Umlagepflicht befreit. Nun wurde die Grenze angehoben auf bis zu 30 kWp große Anlagen. Das bedeute:
- Sie können innerhalb von 12 Monaten bis zu 30 kWp Solaranlagen verbauen, ohne EEG-Umlage zahlen zu müssen
- Sie können nach 12 Monaten wieder 30 kWp verbauen, ohne EEG-Umlage zahlen zu müssen
- Sie können jede Anlage, egal welches Baujahr um eine Gesamtsumme von 30 kWp pro 12 Monate erweitern
Hier einige Beispiele:
Das Jahr 2020, Sie haben im Januar eine 9,75 kWp Anlage verbaut.
- Nun können Sie sofort Ihre Anlage um bis zu weitere 20,25 kWp erweitern ohne EEG-Umlage zahlen zu müssen.
- Sie erweitern Ihre Anlage im August um weitere 9,75 kWp und im November erneut um 9,75 kWp. Auch hierfür müssen Sie keine EEG- Umlagepflicht zahlen.
Wenn Sie die 30 kWp innerhalb eines Jahres verbaut haben können Sie spätestens jeweils nach 12 Monaten die gleiche Anlagengröße erneut verbauen ohne EEG-Umlagepflichtig zu sein. Sobald Sie mit Ihrer installierten Leistung über 30 kWp pro 12 Monate kommen, sind sie EEG-Umlagepflichtig.
Fragen zur Grenze? Rufen Sie durch unter 09192-992800