Photovoltaik: Liebhabereiwahlrecht Finanzamt kleine Anlagen

Photovoltaik: Liebhabereiwahlrecht Finanzamt kleine Anlagen

Neues zum Beschluss der finanzämter zu liebhabereien im bereich photovoltaik

Symbolbild © Clipdealer
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Bereits im Juni wurde darüber berichtet, dass die Einkommenssteuerpflicht für “kleine” Photovoltaikanlagen abgeschafft wurde. Dies bedeutet konkret, dass Anlagen bis 10 kWp, nun als sogenannte “Liebhaberei” zählen und somit die Einkommenssteuerpflicht entfällt. Dies betrifft aber nur die Erstragssteuer nicht die Umsatzssteuer. Die Möglichkeit sich davon zu befreien hat jeder Anlagenbesitzer, dessen Anlage: kleiner 10 kWp ist, nach dem 31.12.2003 Inbetrieb ging und auf einem für eigene Wohnzwecke genutzten oder unentgeltlich überlassenes Ein- oder Zweifamilienhausgrundstück befindet. Die Finanzämter sprechen hier von einem Wahlrecht, da man es machen kann, jedoch nicht muss.

Die Änderungen gelten rückwirkend für noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Steuerjahre, auch noch für die Einkommensteuer-Erklärung 2020, solange diese noch nicht abgeschlossen ist. Es muss somit keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung mehr abgegeben werden, da sowohl Einnahmen durch den Verkauf des Stroms, als auch der Eigenverbrauch keine Rolle mehr spielen. Die Anlagenbetreiber die von dieser Abschaffung Gebrauch machen möchten, müssen einen formlosen Antrag auf Befreiung von der Einkommenssteuer beim Finanzamt abgeben, dieser gilt dann auch für die Folgejahre. Wer weiterhin durch z.B. Abschreibungsmöglichkeiten Steuervorteile nutzen möchte, kann weiterhin eine Gewinnerzielungsabsicht geltend machen.

Es handelt sich somit um eine deutliche steuerliche Vereinfachung für betreffende Anlagenbetreiber. Alle Anlagenbetreiber, die ihre Anlage als Kleinunternehmer betreiben, können haben folglich eine Photovoltaikanlage ohne Finanzamt, da diese weder umsatzsteuerlich noch ertragssteuerlich relevant ist.

Hier finden Sie ein Merkblatt des Bayerischen Landesamt für Steuern, sowie eine von diesem zur Verfügung gestellte Mustererklärung.

Willi Harhammer

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