Solar Photovoltaik Finanzamt und Steuer

Solar Photovoltaik Finanzamt und Steuer

Kurzinformation Thema Steuer Solar und Photovoltaik

Symbolbild Photovoltaik und Steuerabgaben © Clipdealer
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Solar Photovoltaik Finanzamt und Steuer – Kurzinformation Thema Steuer Solar und Photovoltaik. Der Gedanke hinter einer Solaranlage ist, Stromkosten zu sparen und unabhängig zu werden. Bei einer Solaranlage wird der eigens erzeugte Strom im Haus verbraucht, wenn es einen Speicher gibt wird dort der überschüssige Strom eingespeist. Alles was jedoch darüber hinaus noch produziert wird, wird ins Netz eingespeist und an den Netzbetreiber verkauft. Für den verkauften Strom erhält der Anlagenbetreiber pro Kilowattstunde eine vereinbarte Einspeisevergütung, diese ist abhängig vom Montagezeitpunkt und ist deutschlandweit vorgegeben. Wie sich der Wert zusammen setzt und mehr Informationen zur Einspeisevergütung 2021 finden Sie hier. Durch den Verkauf des überschüssigen Stroms erzielt der Anlagenbetreiber Einnahmen, die steuerpflichtig sind. Eine Abschreibung der Photovoltaikanlage ist auch möglich. Eine Grundberatung zu diesem Thema sollte jeder Installateur mit seinen Kunden durchführen. Jedoch ist es so, dass eine detaillierte Beratung durch den Installateur nicht erlaubt ist, diese darf nur von ausgebildeten Steuerberater*innen durchgeführt werden.

Eine Umgehung der Steuerpflicht ist insofern möglich, wenn Sie einen Verzicht auf die Einspeisevergütung beim Netzbetreiber abgeben, somit erhalten Sie keine Vergütung für den eingespeisten Strom, verkaufen diesen nicht und haben dadurch keine Einnahmen.

Willi Harhammer

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