Solaranlagen – Wer oder was ist eigentlich dieses Marktstammdatenregister?

Solaranlagen – Wer oder was ist eigentlich dieses Marktstammdatenregister?

Anmeldepflicht Solaranlagen und Co. im Marktstammdatenregister

Bild: Solar in den USA (Pixabay.de)
Bild: Solar in den USA (Pixabay.de)

Solaranlagen – Wer oder was ist eigentlich dieses Marktstammdatenregister? Solaranlagenbetreiber und vielleicht auch Interessenten haben bereits vom Marktstammdatenregister gehört. Aber was ist das eigentlich und was muss man da tun?

Was ist das Marktstammdatenregister?

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein seit 2019 amtliches Register für alle stromerzeugenden Anlagen, sprich Solaranlagen sowie Windkraftanlagen. Das Markstammdatenregister hat dabei alle alten Anmeldewege, wie die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur abgelöst.

Wer muss was im Marktstammdatenregister registrieren?

Im MaStR müssen wie bereits gesagt alle stromerzeugenden Anlagen registriert werden. Egal ob diese bereits zu früherem Zeitpunkt bei der Bundesnetzagentur gemeldet wurden. Demnach sind alle Anlagenbetreiber dazu verpflichtet ihre Anlagen, sowohl die Solaranlage als auch die Speicheranlage, dort zu registrieren.

Wie lange habe ich Zeit für die Registrierung meiner Solaranlage?

Generell ist die Frist für die Registrierung 4 Wochen bis nach der technischen Inbetriebnahme, also nach Montage des Wechselrichters. Manche Netzbetreiber bestehen aber auch auf eine Registrierung direkt nach der technischen Inbetriebnahme, da sie den Zählerwechsel von dieser Registrierung abhängig machen. Generell sollte Sie ihr Installateur über den passenden Zeitpunkt der Registrierung informieren.

Die Anlagenbetreiber von Bestandsanlagen die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb gegangen sind, hatten insgesamt 2 Jahre Zeit, Ihre Anlage im MaStR anzumelden. Das heißt die Frist ist zum 31.01.2021 ausgelaufen.

Was passiert, wenn ich meine Anlage nicht fristgerecht melde?

Generell ist es so, dass Ihre Einspeisevergütung für den überschüssigen Solarstrom an die Registrierung im MaStR gekoppelt ist. Somit droht Ihnen bei nicht Registrierung ein Verlust der Vergütung nach dem EEG oder ein Bußgeld. Je nach Netzbetreiber kann es sein, dass Sie keinerlei Vergütung erhalten oder bis zu 20 Prozent weniger.

Sie haben eine ältere iKratos Bestandsanlage und Fragen zur Anmeldung um Marktstammdatenregister? Dann rufen Sie durch 09192-992800

Willi Harhammer

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