Vorschlag des SFV für den energiepolitischen Part eines Koalitionsvertrages

Neue Zielbestimmung der Energiepolitik ins Grundgesetz

Klima- und Energiepolitik driften auseinander

Der Klimawandel fordert zunehmend Opfer an Menschenleben und verursacht immer schlimmere Schäden an der Infrastruktur. Es ist absehbar, dass künftige Generationen immer mehr Mittel in Rettungs- und Wiederaufbaumaßnahmen stecken müssen. Für eine grundlegende Umstellung der Energieversorgung werden dann schließlich die wirtschaftlichen Reserven nicht mehr ausreichen. Die Hoffnung auf eine internationale gemeinsame Aktion hat sich in Warschau endgültig als Illusion erwiesen. Weltklimakonferenzen sind der falsche Weg! Persönliche Opfer von Idealisten, die freiwillig ihren Bedarf an umweltschädlicher Energie einschränken, führen ebenfalls nicht zum Ziel. Doch es gibt zwischen weltweiter Einigung oder persönlicher Aufopferung einen aussichtsreichen Mittelweg: Ein nationaler Alleingang kann globale Erfolge bringen. Die Solaranlagen-Markteinführung in Deutschland in den Jahren von 2000 bis 2010 ist dafür ein eindrucksvolles Beispiel:
Langfristig garantierte kostendeckende Einspeisevergütungen für Solarstrom bei gleichzeitigem Einspeisevorrang haben zur Massennachfrage geführt, deren Auswirkungen bis nach China reichten. Weltweit wurden Solarmodulfabriken gebaut, deren Massenproduktion die Kosten senkte. Solarstrom stand bereits innerhalb von 10 Jahren international kurz vor der Wirtschaftlichkeit. Gestoppt wurde diese Erfolgsgeschichte indes durch eine mutlose Politik der “Strompreisbremse”. Der Schaden war erheblich. Der Zubau an Solaranlagen ging auf die Hälfte zurück. Mehr als jeder zweite Solar-Arbeitsplatz ging verloren; und – das Vertrauen auf staatliche Zusagen zur Markteinführung ebenso! Es ist höchste Zeit, auf den ursprünglichen Erfolgspfad zurückzukehren. Soziale Gerechtigkeit darf nicht – wie es leider geschehen ist – als Vorwand dienen, im Kampf gegen den Klimawandel nachzulassen! Einem wohlhabenden Staat stehen genügend Mittel und Maßnahmen zur Verfügung, um negative Auswirkungen auf arme Bevölkerungsschichten auszugleichen. Deutschland kann diesen nationalen Alleingang erfolgreich durchstehen, denn hier sind die drei Voraussetzungen gegeben: Umweltbewusstsein, technisches Wissen und Wohlstand. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien wird Arbeitsplätze schaffen und die Energie-Infrastruktur modernisieren.
Die folgenden Forderungen können somit als Anregung für einen zukünftigen Koalitionsvertrag dienen:

Neue Zielbestimmung in der Energiepolitik:

Schnellstmöglicher Umstieg auf 100 Prozent CO2-freie Erneuerbare Energien im Strom-, Wärme- und Verkehrsbereich, ggf. im nationalen Alleingang. Eine Aufnahme dieser Zielbestimmung ins Grundgesetz könnte das Vertrauen in die Beständigkeit der Markteinführungsprogramme wieder herstellen.

Notwendige Einzelmaßnahmen:

Entschlossene Wiederaufnahme des ursprünglichen Solarenergie-Markteinführungsprogramms ohne jede Deckelung und ohne kurzfristige Vergütungskürzungen.
Bereitstellung des notwendigen Anteils der jeweiligen Landesfläche für den Ausbau der Windenergie in allen Bundesländern.
Markteinführung von Pufferspeichern in zukünftigen Solaranlagen, damit die Überschüsse der sonnigen Mittagszeit abends und nachts verfügbar werden.
Markteinführung von Langzeitspeichern für Erneuerbare Energien z.B. auf chemischer Basis (Power to Gas oder Power to Liquid bzw. Methan oder Methanol) für eine Stromerzeugung in Gas- und Blockheizkraftwerken.
Rückbau von Braun- und Steinkohlekraftwerken im gleichen Maße, wie Solar- und Windanlagen ausgebaut werden. Rückbau zum einem wegen ihrer Klimaschädlichkeit – zum anderen aber auch, damit nicht zwei inkompatible Stromversorgungssysteme gleichzeitig betrieben und bezahlt werden müssen!
Quelle: SFV — Wolf von Fabeck

Willi Harhammer

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