DGS-Stellungnahme zum EEG 2.0: Vorschläge der Bundesregierung sind kontraproduktiv; Photovoltaik muss jährlich um mindestens 5 GW ausgebaut werden

Die DGS schlägt vor, bei Eigenstromerzeugung nach erneuerbarer und konventioneller Stromerzeugung zu differenzieren. Die vorgeschlagene EEG-Umlage für erneuerbare Energien müsse entfallenDie DGS schlägt vor, bei Eigenstromerzeugung nach erneuerbarer und konventioneller Stromerzeugung zu differenzieren. Die vorgeschlagene EEG-Umlage für erneuerbare Energien müsse entfallen. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) kritisiert die Vorschläge der Bundesregierung zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) als nicht zielführend und kontraproduktiv auf dem Weg zu einer kompletten Umstellung unserer gesamten Energieversorgung auf erneuerbare Energiequellen bis zum Jahr 2050. Solar- und Windstrom seien in den letzten Jahren so günstig und wettbewerbsfähig geworden, dass ein weiterer zügiger Ausbau ohne nennenswerte zusätzliche Kostenbelastung möglich sei. Mittel- und langfristig seien die erneuerbaren Energien ein Gewinn für Wirtschaft (hohe Wertschöpfung im Land, Reduzierung der Abhängigkeit von Importen) und Klimaschutz, so die DGS.
DGS fordert Erhöhung des Photovoltaik-Ausbaus auf bis zu 10 GW und Degressions-Stopp bei Einbruch des PV-Zubaus

Die DGS hält die Einführung eines jährlichen Zielkorridors (EEG-Eckpunktepapier) von 2,5 GW Zubau für wirtschafts- und technologiespezifisch kontraproduktiv. Damit werde die Gegenwarts- und Zukunftstechnologie Photovoltaik ausgebremst, insbesondere die Systemtechnik, in der deutsche Unternehmen führend sind. Ein jährlicher Zubau von mindestens 5 GW müsse beibehalten und kontinuierlich bis auf 10 GW erhöht werden um 2030 ein Ausbauziel von 150 GW Photovoltaik-Leistung zu erreichen. Die DGS empfiehlt, die monatliche Degression auszusetzen, sobald der monatliche PV-Zubau unter 200 MW fällt.
Streichung der geplanten EEG-Umlage für erneuerbare Eigenstromerzeugung und -verbrauch

Die DGS schlägt vor, bei Eigenstromerzeugung nach erneuerbarer und konventioneller (fossiler und atomarer) Stromerzeugung zu differenzieren. Die vorgeschlagene EEG-Umlage für erneuerbare Energien müsse entfallen. Eine EEG-Umlage für konventionelle Eigenstromerzeugung und -verbrauch befürwortet die DGS mit der Einschränkung, dass die Umlage für KWK-Anlagen wegen der besseren Energieeffizienz nur 50 % betragen sollte.
CO2-Handel funktioniert nicht

Der CO2-Handel, ursprünglich als Steuerungselement gedacht, um in Europa den Umweltkosten ein Preisgesicht zu geben, funktioniere derzeit nicht. Zu viele CO2-Emissionszertifikate seien auf dem Markt. Die Folge: Der Preis für ein Emissionszertifikat liege derzeit bei nur noch zirka 3 Euro pro Tonne. Damit gebe es keine Anreize, in CO2-emissionsarme Techniken zu investieren. Die Folgen seien dramatisch: Die umweltbelastende Kohleverstromung habe in Deutschland und Europa im vergangenen Jahr massiv zugenommen, der Ausstoß an CO2 in Deutschland steige wieder, zum ersten Mal seit 1990.
Veränderung des EEG-Umlagemechanismus auch im Hinblick auf den europäischen Kontext nötig

Grundsätzlich müsse der EEG-Umlagemechanismus geändert werden, da paradoxe Effekte entstanden seien, so die DGS. Die Höhe der EEG-Umlage sei als Differenz zwischen Börsenstrompreis und EEG-Vergütung festgelegt worden. EE-Anlagen lieferten Strom mit Grenzkosten nahe Null und verdrängten so die Anlagen aus dem Netz, die teuren Strom liefern (z. B. Gas). Das geschehe bei der Photovoltaik besonders zur Mittagszeit, so dass dann der Börsenstrompreis sogar negative Werte annehmen kann. Damit erhöhe sich die die EEG-Umlage zu Lasten der Kleinverbraucher wie Haushalte etc. (so genannter Merit-Order-Effekt).
Angemessene Bewertung von CO2-Emissionsrechten bzw. Einführung einer CO2-Steuer

Die Preise für Strom aus fossilen Kraftwerken (besonders Kohle) seien in Deutschland und Europa niedrig, da sie kaum durch die CO2-Zertifikate (CO2-Emissionsrechte) belastet werden, die den Großemittenten kostenlos beziehungsweise sehr preiswert überlassen wurden, so die DGS.
Kosteneffiziente Energiewende: Höhere Anteile der vergütungssenkenden EE-Technologien

Photovoltaik- und Onshore-Windkraftanlagen stellen Strom besonders kostengünstig zur Verfügung, betont die DGS. Damit wirkten sie sich prinzipiell senkend auf die durchschnittliche EEG-Vergütung von Wind, Solar, Biomasse und Wasserkraft aus. Vor diesem Hintergrund sollte insbesondere die kostenintensive Strombereitstellung von Offshore-Windkraftanlagen in Frage gestellt werden, fordert die DGS.
Kosteneffiziente Energiewende: Mechanismen für das Vorhalten von Kapazität

Neben Kosteneffizienz und Klimaschutz habe die Versorgungssicherheit im künftigen Strommarkt höchste Priorität. In Zeiten mit einem fehlenden Angebot von Strom aus Wind- und Photovoltaik-Anlagen müssen andere Kraftwerke den Strom erzeugen. Zumindest solange keine ausreichenden Speichersysteme zur Verfügung stehen.
Modifizierung des Minutenreservemarktes zu einem Systemreservemarkt

Statt der Einführung neuer Kapazitätsmärkte sollten die bestehenden erprobten Mechanismen wie die Minutenreserve genutzt und ggf. erweitert werden, so die DGS.
Bezahlbarkeit der Energiewende: Teil der EEG-Umlagekosten zeitlich in die Zukunft zu strecken

Die derzeitigen Strompreise können laut DGS entlastet werden, wenn ein Teil der EEG-Umlagekosten mittels eines kreditfinanzierten KfW-Fonds gedeckt würde. Künftige Generationen würden von den günstigeren erneuerbaren Energien (Grenzkosten nahe Null) im Vergleich zu den steigenden Kosten der fossilen Stromerzeugung profitieren. Quelle: DGS

Willi Harhammer

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