Neue KfW-Förderung ab 21. Juli 2026

Jetzt handeln, bevor die Zuschüsse schrumpfen

Die Bundesregierung hat eine umfassende Neuausrichtung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen. Ab dem 21. Juli 2026 gelten für den Heizungstausch und energetische Sanierungen neue Spielregeln bei der staatlichen Förderbank KfW. Für Hausbesitzer bedeutet das vor allem eins: Wer den Umstieg auf eine Wärmepumpe oder eine moderne Hybridheizung plant, sollte nicht zu lange zögern. Die Förderbedingungen werden künftig schrittweise gestrafft.

Die wichtigsten Änderungen ab dem 21. Juli 2026 im Überblick

Die Bundesregierung richtet die Förderung sozialer aus, senkt jedoch gleichzeitig die maximalen Fördersummen. Das sind die markantesten Anpassungen:

  • Absenkung der förderfähigen Kosten: Die maximal anrechenbaren Investitionskosten für den Heizungstausch in der ersten Wohneinheit sinken von bisher 30.000 Euro auf 28.000 Euro. Ab 2027 werden diese Kosten zudem alle sechs Monate um weitere 750 Euro reduziert.
  • Neuer, gestaffelter Einkommensbonus: Um einkommensstärkere Haushalte weniger und einkommensschwächere gezielter zu unterstützen, wird der Einkommensbonus neu aufgeteilt:
    • 40 % Bonus bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro.
    • 30 % Bonus bei einem Einkommen bis 40.000 Euro.
    • 10 % Bonus bei einem Einkommen bis 50.000 Euro.
    • Über 50.000 Euro entfällt der Einkommensbonus (es verbleibt die Grundförderung).
  • Klimageschwindigkeitsbonus schrumpft ab 2027: Der beliebte Bonus für den schnellen Austausch alter fossiler Heizungen bleibt im Jahr 2026 bei 16 % stabil. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er jedoch halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte.
  • Wegfall bestimmter Boni: Der bisherige pauschale Effizienzbonus sowie der Emissionsminderungszuschlag (z. B. für Biomasse) entfallen zum Stichtag am 21. Juli 2026 weitgehend.

Warum Abwarten ab jetzt Geld kostet

Die neuen Richtlinien zeigen ganz klar: Der Staat belohnt schnelles Handeln. Wer den Heizungstausch auf die lange Bank schiebt, verliert durch die halbjährliche Absenkung der förderfähigen Kosten und das Abschmelzen des Geschwindigkeitsbonus bares Geld.

Während das KfW-Portal für die Übergangsphase bis zum 20. Juli für Neuanträge geschlossen ist, können ab dem 21. Juli 2026 wieder regulär Anträge zu den neuen Konditionen gestellt werden.

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Manuela Brückner

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