Photovoltaik-Freiflächenanlagen differenzierter betrachten

Photovoltaik-Freiflächenanlagen differenzierter betrachten
München – Die Präsidentenkonferenz des Bayerischen Bauernverbandes hat die Bundesregierung aufgefordert, den Kabinettsentwurf zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes zu überarbeiten.
Anlass dazu gibt die Thematik Photovoltaik (PV) auf Freiflächen. Aus Sicht des Bayerischen Bauernverbandes sei es falsch, sich in Gänze gegen PV-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen auszusprechen. Die Präsidentenkonferenz, in der alle BBV-Präsidenten aus den Bezirken sowie die Landesbäuerin vertreten sind, mahnen in Schreiben an Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner, Umweltbundesminister Röttgen, CSU-Landesgruppenchef Friedrich, Ministerpräsident Seehofer sowie CSU-Fraktionsvorsitzender Schmid zu einer differenzierteren Betrachtungsweise. “Wie alle erneuerbaren Energien eröffneten auch PV-Anlagen der Landwirtschaft und dem ländlichen Raum Chancen, wenn die Projekte im Einklang mit der Landwirtschaft und der Bevölkerung umgesetzt werden,” betont die BBV-Präsidentenkonferenz. Dies gilt bei allem Für und Wider auch für PV-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen. In den BBV-Landesfachausschüssen überwog die Meinung, Eigentumsgedanken und Chancen für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum auch bei PV-Freiflächenanlagen im Vordergrund zu sehen. Mit der Einführung von Größenklassen, wie dies heute in anderen Bereichen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gültig ist, und der Zulassung von Grünland für die Errichtung von PV-Anlagen könnten Rahmenbedingungen gesetzt werden, dem sparsamen Umgang mit landwirtschaftlichen Nutzflächen Rechnung tragen und Spielraum für sinnvolle Projekte auf landwirtschaftlichen Nutzflächen lassen. Durch Verzicht von Ausgleichsmaßnahmen und die Integration von PV-Anlagen in bestehende Ausgleichsmaßnahmen ließen sich Flächennutzungskonflikte zusätzlich deutlich reduzieren. Wenn zudem die Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung die Ansprüche von Landschaftserhaltung, Agrarstruktur und Tourismus berücksichtigen, ist eine breite gesellschaftliche Akzeptanz möglich. Diese kann noch gestärkt werden, wenn es sich um Bürgersolaranlagen in Besitz der Landwirte und der Bewohner des ländlichen Raums handelt. Durch derartige Gemeinschaftsprojekte werden sowohl Wertschöpfung und Arbeitsplätze in der Region erhalten oder geschaffen, als auch der Zusammenhalt vor Ort gefördert. Diese Chancen würden mit einer Umsetzung der Beschlüsse des Bundeskabinetts vergeben werden. Die erneuerbaren Energien beinhalten nach wie vor ein wichtiges und vielseitiges Chancenpotenzial: als einkommensstabilisierende Alternative für die Land- und Forstwirtschaft, als Faktor für Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze im ländlichen Raum und als aktiver Beitrag zum Klimaschutz bzw. zur Verringerung von Energieimporten. Deshalb ist eine nachhaltig angelegte politische Strategie zur Nutzung dieses Potenzials überaus wichtig. Quelle: www.bbv.de

Willi Harhammer

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