ab 2019 müssen Gebäude eigene Energie erzeugen

EU-Beschluss: Gebäude müssen ab 2019 ihre Energie selbst produzieren
Um den Klimawandel nachhaltig zu bekämpfen, will die EU bis 2020 die Treibhausgase um 20 Prozent senken, ebenso den Energieverbrauch. In der Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden sieht das Europäische Parlament enormes Potential und hat deshalb am Donnerstag eine novellierte Richtlinie für Energieeffizienz in Gebäuden verabschiedet. Alle Gebäude die nach 2018 gebaut werden, sollen dabei ihre eigene Energie produzieren. Die Europäische Union ist zu 51 % ihres Energiebedarfs von externer Gasversorgung abhängig. In den letzten zwei Jahren sind die Energiepreise für die Haushalte erheblich gestiegen: für Strom um 15 %, für Gasöl um 21 % und für Erdgas um 28 %. Die 160 Millionen Gebäude in der Europäischen Union sind für mehr als 40 % des europäischen Primär-Energieverbrauchs verantwortlich. Darüber hinaus sind sie eine wichtige Quelle von CO-Emissionen und auf lange Sicht eine Gefahr für die Sicherheit der Energieversorgung. Die Neufassung der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2002), die von der Europäischen Kommission im November letzten Jahres vorgeschlagen und nun mit entsprechenden Änderungen des Parlamentes verabschiedet wurde, hilft den Bürgern die Energieeffizienz ihrer Häuser zu verbessern. Es wird geschätzt, dass die aktualisierte Richtlinie den Energieverbrauch um fünf bis sechs Prozent und die CO-Emissionen um bis zu fünf Prozent in der gesamten EU bis zum Jahr 2020 reduzieren kann. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen nach der neuen Verordnung bis zum 31. Dezember 2018 sicherstellen, dass alle neu gebauten Gebäude so viel Energie erzeugen wie sie gleichzeitig verbrauchen, etwa mittels Sonnenkollektoren oder Wärmepumpen. Schon jetzt sollten die Mitgliedsstaaten nationale Pläne entwickeln, um die Zahl der “Netto-Nullenergiegebäude” zu erhöhen. Zudem sollen die Regierungen festlegen, wie hoch der Anteil der Null-Energiehäuser bei bestehenden Gebäuden für die Jahre 2015 bis 2020 sein soll. Hierbei sollen vor allem öffentliche Einrichtungen eine Vorreiterrolle einnehmen.
Berichterstatterin Silvia-Adriana TICAU (SPE, Rumänien) weist daraufhin, dass die Europäische Kommission bis Ende 2010 eine detaillierte europäische Definition von Gebäuden, deren Kohlendioxidemissionen und Primärenergieverbrauch gering oder gleich Null sind, vorweisen sollte. Laut der heute verabschiedeten Richtlinie ist ein Netto-Nullenergiegebäude als ein Gebäude definiert, “in dem der jährliche Primärenergieverbrauch aufgrund der sehr hohen Energieeffizienz des Gebäudes nicht die Energieerzeugung vor Ort aus erneuerbaren Energien übersteigt”. Die Mitgliedsstaaten sind darüber hinaus aufgefordert, nationale Ziele zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden finden. Dazu sollen sie bis zum 30. Juni 2011 nationale Pläne entwickeln, die Maßnahmen enthalten sollen, wie die neue Richtlinie umgesetzt werden kann. Es gehe dabei vor allem darum, rechtliche Hindernisse und Marktschranken abzubauen sowie neue steuerliche und finanzielle Instrumente einzuführen. Vorgeschlagen wird beispielsweise die Senkung der Mehrwertsteuer auf Güter und Dienstleistungen zur Energieeinsparung.
Bei Gebäuden, die einer größeren Renovierung unterzogen werden – wenn die Renovierungskosten 20 Prozent des Gebäudewertes übersteigen -, müssen die neuen Gebäudeteile wie Fenster oder Energieversorgungssysteme mindestens den bestehenden Anforderungen der Energieeffizienzbestimmungen entsprechen. Dafür sollten auch entsprechende Fördermaßnahmen zur Verfügung stehen, beispielsweise für den Einbau Erneuerbarer-Energie-Systeme. Die Mitgliedsstaaten sollen zudem dafür sorgen, dass in neuen Gebäuden und allen renovierten Bauten “intelligente Messgeräte” eingebaut werden.Nicht betroffen von den neuen Energieeffizienzbestimmungen sind provisorische Gebäude, die nur eine Nutzungsdauer von einschließlich 18 Monaten haben sowie religiöse Einrichtungen und besonders historisch oder architektonisch wertvolle Bauten, sofern die baulichen Maßnahmen eine “unannehmbare Veränderung” bedeuten würde. Bei Ferienhäusern wurden bestehende Anlagen von den Bestimmungen ausgenommen, bei Neubauten muss sich allerdings nach den neuen Regelungen gerichtet werden. Das EP fügte auch neue Bestimmungen über die Finanzierung energieeffizienter Gebäude hinzu. So soll bis spätestens 2014 ein Energieeffizienz-Fonds eingerichtet werden, der private und öffentliche Investitionen zur Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden unterstützt. Zudem sollen die Beihilfen zur Förderung der Energieeffizienz aus dem Fond für regionale Entwicklung “signifikant” angehoben werden. Das EP fordert die Europäische Kommission zudem auf, eine gemeinsame Methode zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden bis zum 31. März 2010 zu erstellen. Um einen besseren Überblick zu gewährleisten, soll eine gemeinsame europäische Website mit allen geltenden Rechtsvorschriften eingerichtet werden.

Willi Harhammer

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