Alte Heizungen haben 1 Jahr Schonfrist

Bis 2015 müssen Deutschlands alte Öl- und Gasheizungen ausgetauscht werden. Bis 2015 müssen die Deutschen alle Öl- und Gasheizungen, die vor dem Jahr 1985 eingebaut wurden, austauschen. Das wurde am Freitag im Bundesrat beschlossen. So sollen der CO2-Ausstoß und der Energieverbrauch damit spürbar sinken.
Die Austauschpflicht beschloss der Bundesrat am Freitag als eine von zahlreichen Änderungen bei der Energieeinsparverordnung. Die Verordnung wird noch von der Bundesregierung in Kraft gesetzt. Energieexperten wissen schon lange, dass hier ein Beschluss überfällig war. Die alte Austauschpflicht für Heizungen, die vor 1978 eingebaut wurden, ist damit überholt. Mit den Maßnahmen soll der CO2-Ausstoß minimiert und der Energieverbrauch gesenkt werden. Inwieweit eine Förderung den Austausch unterstützt kann man bis dato noch nicht sagen. „Tatsache ist, dass es wieder ein vermehrter Austausch zu Gunsten von Brennwert, Holz, sowie Wärmepumpen und Solaranlagen kommen wird, auch in Kombination mit Photovoltaik“, so Willi Harhammer, Energieprofi. Wer also betroffen ist, sollte gleich richtig beraten werden, denn die Frist ist relativ kurz gewählt worden.

Willi Harhammer

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