Bartl Wärmepumpen und die neue BAFA Förderung

Wichtige Vorraussetzungen:
Förderhöhe: Die Basisförderung liegt je nach Wärmepumpe und Einbau in einem Alt- bzw Neubau für EFH, ZFH zwischen 5,- und 20,- €/qm Wohnfläche, maximal jedoch bei 850 – 3000 € je Wohneinheit.
Geforderte Jahresarbeitszahlen: Dabei müssen Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen eine Jahresarbeitszahl
von mindestens 4,0 im Neubau und mindestens 3,7 im Bestand aufweisen.
Luft/Wasser-Wärmepumpen hingegen müssen eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,5 im Neubau und mindestens 3,3 im Bestand erreichen.
Weitere Bedingungen:
– Die Wärmepumpe muss über einen eigenen Stromzähler angeschlossen werden.
– Der Einbau eines Wärmemengenzählers ist Voraussetzung.
– Die Jahresarbeitszahl einer Wärmepumpe muss von einem Sachkundigen bescheinigt werden. “Sachkundig” sind im Wesentlichen Energieberater, so dass hierdurch Mehrkosten für den Kunden entstehen.Â
iKratos Solar Energietechnik GmbH, als Bartl-Regionalhändler in der Metropolregion Nürnberg Fürth Erlangen Forchheim hilft Ihnen selbstverständlich bei den Formalitäten.
Der gültige Förderantrag “Wärmepumpe” wird in Zukunft zu finden sein unter:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/formulare/index.html
Die BAFA bittet um Verständnis, aber der Förderantrag wird nicht vor dem 15. Januar 2008 eingestellt sein.

Willi Harhammer

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