
BDEW fordert Gesetz zur technischen Aufrüstung von Photovoltaik-Anlagen
BDEW fordert Gesetz zur technischen Aufrüstung von Photovoltaik-Anlagen. “Es ist gut, dass weiterhin Handlungsbedarf bei der Photovoltaik-Förderung erkannt und entsprechend reagiert wird. Insoweit ist die heute bekannt gegebene Kürzung der Fördersätze ein Schritt in die richtige Richtung”, betonte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). “Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich trotz der beschlossenen Förderkürzung der starke Zubau für Photovoltaik-Anlagen noch fortsetzen wird und die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz bedingten Förderkosten für alle Verbraucher im nächsten Jahr weiter steigen werden”, so Müller. Deshalb bleibe die Forderung des BDEW im nach einer schrittweisen Marktintegration der Erneuerbaren Energien weiter richtig und wichtig. Zugleich fordert der BDEW zur Sicherung der Systemstabilität eine gesetzlich verbindliche Regelung für die technische Aufrüstung von Photovoltaik-Anlagen. Handlungsbedarf sieht der Branchenverband dabei bei der technischen Ausstattung von Photovoltaik-Anlagen. Dies müsse bei der geplanten Novelle des EEG ebenso berücksichtigt werden wie weitere Fragen zur Marktintegration der Erneuerbaren Energien. Kritisch beurteilt der BDEW daher, dass bei den Gesprächen zur Kürzung der Solarförderung nur Partikularinteressen berücksichtigt worden seien. “Die Systemstabilität der Netze ist eines der zentralen Themen für den Umbau hin zu einer zukunftsfähigen, erneuerbaren Energieversorgung. Deshalb muss auch mit Netzbetreibern und anderen Erzeugern über die zu bewältigenden Herausforderungen gesprochen werden”, erklärte Hildegard Müller. “Wie es schon jetzt teilweise bei Windenergieanlagen möglich ist, müssen künftig auch Photovoltaik-Anlagen technisch Systemdienstleistungen erbringen, damit eine konstante Spannung und Frequenz im Stromnetz möglich wird”, sagte Hildegard Müller. Derzeit geht der Großteil der Photovoltaik-Anlagen technisch bedingt automatisch schlagartig vom Netz, wenn die Spannung bei über 50,2 Hertz liegt. “Da Photovoltaik-Anlagen aufgrund der wachsenden Anzahl immer mehr Einfluss auf das Gesamtsystem haben, muss es für die Sicherung der Netzstabilität schon bald eine verbindliche Regelung per Gesetz geben”, erläuterte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Der BDEW sieht – wie das Bundesumweltministerium auch – Anpassungsbedarf beim Grünstromprivileg nach Paragraph 37 des EEG. “Modifizierungen sollten jedoch erst nach Vorlage des EEG-Erfahrungsberichtes entwickelt werden. Diese Fakten sollten dann nach sachlicher Diskussion sinnvollerweise für das Jahr 2012 in einen Gesamtzusammenhang gestellt werden und beispielsweise als Grundlage zur Entwicklung einer Marktprämie dienen”, erklärte Müller. Aktuell beträgt der aus der Nutzung des Grünstromprivilegs resultierende Anteil an der EEG-Umlage (2011 insgesamt: 3,53 Cent pro Kilowattstunde) etwa 0,128 Cent pro Kilowattstunde. Hieraus wird deutlich, dass der Einfluss des Grünstromprivilegs in der aktuellen Diskussion oftmals überbewertet wird, so der BDEW. Das erfreulich starke Wachstum erneuerbarer Energien wird nach Angaben des BDEW auch im Jahr 2012 erneut zu höheren Kosten führen. Verbraucher werden schon in diesem Jahr 3,530 Cent für jede Kilowattstunde (kWh) Strom zur Förderung des Ausbaus der Erneuerbaren zahlen. Im Jahr 2010 lag die EEG-Umlage bei 2,047 Cent/kWh. Nach einer BDEW-Schätzung werden allein die Belastungen aus der EEG-Umlage für die Kunden von rund 8,2 Mrd. Euro im Jahr 2010 (2009: 5,3 Mrd. Euro) auf voraussichtlich 13,5 Milliarden Euro in diesem Jahr steigen. Auch die jetzt beschlossene Förderkürzung werde den Anstieg nur verlangsamen. Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)
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