Bewerbung Energiesanierung Schulen

“Ab jetzt können sich Gemeinden für das Zuschussprogramm “Investitionspakt Bund-Länder-Kommunen” zur energetischen Sanierung von Schulen, Kindergärten und Schulturnhallen bewerben. Mit der energetische Modernisierung der Infrastruktur können die Gemeinden einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten”, teilte Innenminister Joachim Herrmann anlässlich der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Bayerischen Staatsanzeiger am 18. April 2008 mit. Das Finanzvolumen des Programms beträgt für Bayern zusammen mit dem Anteil des Bundes und der Gemeinden insgesamt 90 Millionen Euro. “Damit können rein rechnerisch etwa 90 Schulen oder 180 Kindergärten energetisch saniert werden”, veranschaulichte der Minister. Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen können auch im Internet abgerufen werden.

Im Rahmen des Investitionspakts von Bund, Ländern und Kommunen können die Bezirksregierungen Zuschüsse für die energetische Sanierung von Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulturnhallen bewilligen. Mit dem Sonderprogramm sollen Gebäude mit hohem Energieverbrauch mindestens auf das Niveau eines Neubaus nach der Energieeinsparverordnung gebracht werden. Gefördert werden dabei Maßnahmen zur Minderung des Primärenergiebedarfs sowie zum Einsatz erneuerbarer Energien. “Die Energieeinsparung steht an erster Stelle der Programmschwerpunkte. Nach dieser Prämisse werden wir die Maßnahmen auch auswählen. Die Träger der Einrichtungen, in der Regel die Gemeinden, profitieren von der Modernisierung auch langfristig durch deutlich reduzierte Energiekosten”, so Herrmann.

Für die Aufnahme in das Programm ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. In einem ersten Schritt fragen die Bezirksregierungen zunächst die wichtigsten Daten der Maßnahmen ab, um eine Vergleichbarkeit der Projekte und Gleichbehandlung der Projektträger zu gewährleisten. Bewerbungsschluss hierfür ist der 30. Mai 2008. Die ausgewählten Projekte werden dann Anfang Juli bekannt gegeben. Erst nach der Auswahl werden detaillierte Planungen gefordert. “Erst dann muss die Gemeinde auch eine finanzielle Verpflichtung eingehen. Dadurch ersparen wir den nicht zum Zuge kommenden Gemeinden und Trägern unnötigen Aufwand und Kosten. Dieses Vorgehen ist einfach und kommunalfreundlich”, stellte Herrmann heraus. Antragsberechtigt sind in erster Linie finanzschwache Gemeinden. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Regierungen auch Maßnahmen Dritter in das Programm aufnehmen, soweit diese an Stelle der Gemeinde als Träger fungieren. In diesen Fällen muss sich die Gemeinde bereit erklären, mindestens zehn Prozent der förderfähigen Kosten selbst zu tragen.

Unabhängig von den Investitionsmittel für die energetische Modernisierung der kommunalen Infrastruktur investiert der Freistaat Bayern mit dem Klimaprogramm Bayern 2020 ab heuer bis 2011 insgesamt 150 Millionen Euro in die energetische Sanierung staatlicher Gebäude.

Willi Harhammer

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