dena rät Mietern und Käufern, den Energieausweis zu verlangen

Ab 1. Juli 2008 haben Miet- und Kaufinteressenten das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Zunächst nur bei Häusern, die bis 1965 gebaut wurden, ab Anfang 2009 auch bei allen übrigen Wohngebäuden. “Jeder sollte sich vor Anmietung oder Kauf einer Wohnung oder eines Hauses vom Eigentümer einen Energieausweis zeigen lassen”, rät Felicitas Kraus, Bereichsleiterin bei der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena). “Der Energieausweis hilft, die zukünftig anfallenden Energiekosten abzuschätzen. Angesichts steigender Energiepreise sollte man sich auf jeden Fall für eine sparsame Immobilie entscheiden.” Eigentümern, die keinen oder nur einen unvollständigen Energieausweis vorlegen, droht eine Strafe von bis zu 15.000 Euro.

Die dena informiert, worauf Miet- und Kaufinteressenten beim Energieausweis besonders achten sollten:

1. Bedarfs- oder Verbrauchsausweis: Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Beim Bedarfsausweis nimmt der Fachmann in einer technischen Analyse die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes unter die Lupe. Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes berechnet er die Energie, die für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird. Darauf aufbauend macht er konkrete Vorschläge, wie die Energieeffizienz verbessert werden kann. Der Verbrauchsausweis entsteht auf der Grundlage der Heizkostenabrechnungen und gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer in den letzten drei Jahren an. Die Bewertung eines Gebäudes im Verbrauchsausweis hängt somit auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner ab. Die dena empfiehlt deshalb den Bedarfsausweis und rät vor allem Kaufinteressenten nach dieser Energieausweisvariante zu fragen.

2. Im roten oder im grünen Bereich: Entscheidend ist sowohl beim Bedarfs- als auch beim Verbrauchausweis, ob ein Gebäude im grünen oder im roten Bereich der Farbskala liegt. Grün bedeutet, dass wenig Energie für Heizung und Warmwasser benötigt wird; rot steht für eine schlechte Energiebilanz.

3. Vollständig nur mit Modernisierungsempfehlungen: Zu jedem Energieausweis gehören individuelle Modernisierungsempfehlungen, die auch von Miet- und Kaufinteressenten eingesehen werden dürfen. Mit ihrer Hilfe kann eingeschätzt werden, welche Modernisierungsmaßnahmen den Energiebedarf des Gebäudes deutlich verbessern würden. Ein Anspruch auf Umsetzung der Maßnahmen besteht jedoch nicht. Die dena empfiehlt: Potenzielle Käufer und Mieter sollten auf jeden Fall nachfragen, ob und wann die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden.

Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden. Weitere Informationen zum Energieausweis unter www.dena-energieausweis.de.

Willi Harhammer

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