Der Energiepass für Gebäude kommt

DIN V 18599: Energetische Bewertung von Gebäuden. 2005-08-14

Im März dieses Jahres hat der Gemeinschaftsausschuss der Normenausschüsse Bauwesen, Heiz- und Raumlufttechnik und Lichttechnik die Vornormenreihe DIN V 18599 “Energetische Bewertung von Gebäuden – Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Beheizung, Kühlung, Belüftung, Beleuchtung und Warmwasserbereitung” vorgelegt.

Vor diesem Hintergrund trat am 4. Januar 2003 die EU-Gebäuderichtlinie in Kraft. Sie gibt vor, dass ab Januar 2006 bei Neuvermietung und Verkauf von Gebäuden grundsätzlich vom Gebäudeeigentümer ein Energiepass vorgelegt werden muss. Wer demnächst ein Haus kauft oder eine Wohnung mietet, der wird zunächst den Gebäudeenergiepass des Hauses einsehen wollen. Darin ist u.a. abzulesen, wie hoch die zu erwartenden Energie- bzw. Nebenkosten des neuen Domizils sein werden. Für Käufer oder Mieter eine wichtige Information, die zukünftig den Kauf- bzw. Mietentscheid beeinflussen wird. Der Besitzer der Immobilie sollte nunmehr noch stärker darauf achten, dass sein Gebäude energetisch dem neuesten Stand der Bau- und Haustechnik entspricht, will er den Wert seiner Liegenschaft steigern bzw. erhalten.

Willi Harhammer

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