EEG-Novelle im Umweltausschuss verabschiedet

Heute hat der federführende Umweltausschuss die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gegen unsere Stimmen verabschiedet. Gestern Abend kam der letzte Änderungsantrag der Regierungsfraktionen rein, in dem die einzelnen Änderungen im Vergleich zum Gesetzentwurf vorgelegt wurden. In Kombination mit dem Gesetzentwurf ergibt sich daraus dann das neue Gesetz. (Änderungsantrag und Gesetzentwurf siehe Linkliste.) Morgen Vormittag wird das EEG ebenso wie die anderen Energiegesetze in zweiter und dritter Lesung im Plenum des Bundestages verabschiedet. Am Freitag steht die Beratung im Bundesrat an. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz war von Anfang an eine Erfolgsstory. Seit der letzten großen EEG-Novelle unter der großen Koalition hat sich das zuvor starke Wachstum des Zuwachses der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien leider auf ein Drittel der Vorjahreswerte abgeschwächt. Solange das von rot-grün gestaltete EEG in Kraft war, lag das jährliche Wachstum der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energiequellen bei zwölf Prozent, danach ist es auf vier Prozent zurück gegangen. Die schwarz-gelbe Regierung hätte jetzt die Chance gehabt, den Ausbau der Erneuerbaren Energien voran zu treiben und damit der Herausforderung gerecht zu werden, die sich nach Fukushima stellt. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien müsse beschleunigt werden, hieß es. Die Kanzlerin sprach sogar von einem neuen Ausbauziel von 40% bis 2020. Doch dann kam es mal wieder anders – wie so oft bei dieser Koalition, bei der Versprechungen eine äußerst kurze Halbwertszeit haben. Letzten Herbst hatte die Bundesregierung ein Ausbauziel von 35% verkündet und jetzt wird es in das EEG geschrieben, was für ein Fortschritt! Angekündigt wurde auch, das EEG marktkonformer zu gestalten. Tatsächlich wird jetzt aber die Grünstromvermarktung beschnitten und mit der sog. Marktprämie ein Platzebo-Instrument eingeführt. Apropos Marktprämie: Hier wurde zunächst angekündigt, dass diese nur optional eingeführt werden soll. Jetzt gibt es sie zum Teil verpflichtend oder quasi verpflichtend, wenn bestimmte Vorteile bei der Bioenergie an ihre Nutzung gebunden sind. Angekündigt wurde auch, das EEG kosteneffizienter zu gestalten. Tatsächlich setzt man jetzt vor allem auf die teuerste Variante der Windenergie, die Wind-Offshore-Technologie und verbannt die kostengünstigste Anwendung der Solartechnologie, die Freiflächenanlagen weitgehend aus dem EEG. Wenn es um die Details bei den einzelnen Technologien geht, leistet sich die Koalition einen Schildbürgerstreich nach dem anderen. Bei kleinen Photovoltaikanlagen wird ohne Grund eine starre Abregelung eingeführt. Man stelle sich mal vor, der Gesetzgeber würde beschließen, alle PKWs auf 70% der Motorleistung abzuregeln, was da in diesem Land los wäre. Oder nehmen wir die Pflicht, dass Biogasanlagen jährlich einen Mindestwärmeanteil erbringen müssen, ohne sich dessen bewusst zu sein, dass der Anteil der Wärmenutzung aus unterschiedlichsten Gründen von Jahr zu Jahr stark schwanken kann. Wenn es einen sehr warmen Winter gibt, muss der Biogas-KWK-Betreiber um seine EEG-Vergütung fürchten, da er die Wärme nicht in der vorgeschriebenen Menge los bekommt. Und bei Wind-Onshore, wo angeblich jetzt alle Parteien wollen, dass es jetzt schneller voran geht, wird die Vergütung stärker abgesenkt als dies laut geltendem Gesetz der Fall ist. Zudem entwickelt Schwarz-Gelb das EEG zu einem Hotelier 2.0-Gesetz weiter. Hier läuft die schwarz-gelbe Umverteilungsmachinerie auf vollen Touren. Die Industrie wird immer weiter privilegiert und der private Verbraucher muss die Kosten tragen. Sämtliche Oppositionsfraktionen hätten sich gewünscht, dass die Koalition sich die gebührende Zeit genommen hätte, die ursprünglich auch vorgesehen war. Dies hätte es allen Abgeordneten ermöglicht, sich angemessen mit der Materie zu beschäftigen. Was die Regierungskoalition jetzt hingelegt hat, ist ein Erneuerbare-Murks-Gesetz mit Reparaturgarantie. Die nächsten Teilnovellen kommen bestimmt. Für Energiespeicher haben die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen heute im Umweltausschuss schon die ersten Nachbesserungen für Herbst angekündigt. Wir Grüne wünschen uns einen deutlich schnelleren Ausbau der Erneuerbaren Energien. Wir wollen daher einen schnelleren Ausbau bei Wind-Onshore mit einem Binnenlandvergütungsmodell analog dem Vorschlag des Bundesrates. Wir wollen ein Ausbauziel von 5000 MW Photovoltaik und eine entsprechende Anpassung des Degressionspfades. Wir wollen, dass bei Biogasanlagen auch kleine Anlagen eine Chance haben und die Nachhaltigkeit des Anbaus gestärkt wird. Und wir sind dagegen, die privaten Verbraucher bei der EEG-Umlage zu diskriminieren. Im Umweltausschuss hatten wir einen Entschließungsantrag sowie zu einigen Punkten Änderungsanträge gestellt, die alle abgelehnt wurden. Dabei waren wir uns bewusst, dass an dutzenden Stellen Änderungen erforderlich gewesen wären. Alleine das Thema Biomasse hätte angesichts von acht parallel laufenden Gesetzen und der Kürze der Zeit eine Vielzahl von Änderungsanträgen verdient. o Grüner Entschließungsantrag zum EEG Der grüne Entschließungsantrag beinhaltet die wesentlichen Kritikpunkte und gibt übergeordnete Überlegungen zur besseren Ausgestaltung des Gesetzes vor. http://www.hans-josef-fell.de/content/index.php?option=com_docman&task=doc_d ownload&gid=582&Itemid=77 o Grüner Änderungsantrag Wind-Onshore-Degression Die Vergütung von Strom aus Windkraftanlagen an Land soll laut Gesetzentwurf schneller Absinken als bisher. Dies widerspricht dem Ziel, den Ausbau der Windenenergie zu beschleunigen. Das ist ein klare Benachteiligung gerade der relativ kostengünstig und schnell realisierbaren Windparks an Land. Der Änderungsantrag beinhaltet, dass die bisherige Kürzung um 1 % jährlich beibehalten statt auf 1,5 % angehoben wird. Quelle: www.hans-josef-fell.de

Willi Harhammer

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