Energieausweis nur bei Vermietung oder Verkauf erforderlich

Keine Panik für Hausbesitzer

Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses über den Entwurf der neuen Energieeinsparverordnung zur Einführung von Energieausweisen erklären der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer (Hamburg) MdB, und der zuständige Berichterstatter in der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Volkmar Vogel MdB:

Die Einführung von Energieausweise für Bestandsgebäude fügt sich sinnvoll in die aktuellen europäischen und nationalen Bemühungen zur Erreichung der Klimaschutzziele ein. Mit der Darlegung der energetischen Qualität eines Gebäudes erhalten Miet- oder Kaufinteressenten wichtige Informationen für ihre Entscheidungen. Die Energieausweise sollen mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt schaffen.

Die Unionsfraktion hat sich erfolgreich für eine weitestgehende Wahlfreiheit bei der Entscheidung über die Art von Energieausweisen stark gemacht. So können alle Hauseigentümer zunächst zwischen dem kostengünstigen Energieverbrauchsausweis und dem teureren Energiebedarfsausweis wählen. Alle Energieausweise sollen zehn Jahre gültig bleiben. Die Anschlussregelung ist differenzierter und schreibt nur Gebäudeeigentümern mit weniger als fünf Wohneinheiten den Energiebedarfsausweis vor, wenn das Haus nicht das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt. Alle anderen Hauseigentümer können zwischen den Energieausweisarten wählen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung von Kosten und Bürokratie bei den Hauseigentümern geleistet.

Beunruhigungen über einen möglichen Zeit- und Kostendruck kann entgegengetreten werden. Nur Hauseigentümer, die künftig vermieten oder verkaufen wollen, müssen zum Zeitpunkt der Vermarktung ab 01.01.2008 Interessenten einen Energieausweis vorweisen. Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern bzw. bereits vermieteten Gebäuden oder Wohnungen müssen also nur bei einem künftigen Verkauf oder Neuvermietung handeln.

Willi Harhammer

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