Energiesparhäuser: Finanzierung und Förderung

Energiesparhäuser: Finanzierung und Förderung
Wer ein neues Eigenheim bauen oder eine neue Eigentumswohnung kaufen will, der wird unweigerlich mit dem Begriff des Energiesparhauses konfrontiert. In der Energiesparverordnung (seit 2002 mehrmals verschärft) schreibt der deutsche Gesetzgeber ein energieeffizientes Bauen vor. Durch die erhöhten bau- und energietechnischen Anforderungen von Niedrigenergie-, Passiv- und Plusenergiehäusern steigen, im Vergleich zu herkömmlichen Bauweisen, die Errichtungskosten. Zwar amortisieren sich diese Mehrkosten durch die deutlich niedrigeren Energieausgaben nach wenigen Jahren, trotzdem sieht der Gesetzgeber eine Vielzahl von Förderungsprogramme vor, die den Bau von Energiesparhäusern anregen sollen. Einen großen Bereich dieses Förderprogramms deckt die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ab. Sie unterstützt private Bauherren durch Zuschüsse und Kredite mit reduzierten Zinssätzen, die über durchleitende Kreditinstitute beantragt werden können. Bei der Sanierung hat der Bauherr die Auswahl aus drei verschiedenen Fördervarianten. Der Investitionszuschuss unterstützt neben dem Kauf einer Eigentumswohnung oder eines sanierten Hauses auf KfW-Effizienzhaus-Standard (ein allgemein anerkannter Energiestandard eines Gebäudes der KfW) auch die energieeffiziente Sanierung einer Immobilie. Die Höhe des Zuschusses steigt mit der Höhe der KfW-Effizienzhausklasse. Der Kredit für energieeffizientes Sanieren bietet eine günstige Finanzierung für den Kauf eines energieeffizient sanierten Gebäudes oder für die dementsprechende Sanierung einer bestehenden Immobilie. Die Höhe des Kredites ist mit 75.000 €/Wohneinheit limitiert. Schließlich offeriert die KfW noch eine Sonderförderung, die 50 % der Kosten für die Beratungen durch Sachverständige abdeckt (bis zu 2.000 €/Vorhaben).
Beim Neubau greift die KfW privaten Bauherrn mit Krediten bis zu 50.000 €/Wohneinheit unter die Arme. Gefördert werden Neubauten in drei verschiedenen KfW Effizienzhaus-Standards: das KfW-Effizienzhaus 40 (Jahresprimärenergiebedarf weniger als 40 %, Transmissionswärmeverluste weniger als 55 % des Referenzgebäudes), das KfW-Effizienzhaus 55 (weniger als 55 respektive 70%) und das KfW-Effizienzhaus 70 (weniger als 70 respektive 85%). Die Zinssätze beginnen bei 2,88 % per annum, sie sind wie die Tilgungszuschüsse je nach KfW-Effizienzhaus-Standard gestaffelt. Gefördert wird aber auch der Einsatz erneuerbarer Energien. Abgewickelt werden die Förderungen über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), geregelt durch das Marktanreizprogramm des Bundesumweltministeriums. Seit Juli 2011 konzentriert man sich zunehmend auf die Unterstützungen innovativster Technologien, zu denen hocheffiziente Wärmepumpen, Solarkollektoren zur Kälte- und Prozesswärmeerzeugung und Biomasseanlagen wie Pelletöfen mit Wassertasche gezählt werden. Der Einsatz von erneuerbaren Energien im Neubau wird seit diesem Datum nicht mehr gefördert (ebenso wenig wie Solarkollektoranlagen, die nur der Warmwasserbereitung dienen, Scheitholzvergaserkesse und luftgeführte Pelletöfen).

Dies ist ein Gastartikel von www.ForwardDarlehen-Vergleich.de – Der Anbietervergleich und Ratgeber für Finanzierungen von Immobilien.

Willi Harhammer

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