Erneuerbare Energien werden Pflicht

Erneuerbare Energien Wärme Gesetz. Erneuerbare Energien werden Pflicht. Die Zukunft des Hausbaus beginnt schon jetzt
Ab dem 1. Januar 2009 wird es in Kraft treten: Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, kurz: EEWärmeG. Klingt wenig spektakulär – doch es bedeutet, dass Häuselbauer ab diesem Zeitpunkt verpflichtet sind, für einen Neubau Erneuerbare Energien einzusetzen.
Mit diesem neuen Gesetz verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme bis zum Jahr 2020 von bislang 6 auf 14 Prozent zu erhöhen. Hierbei geht es nicht nur um Umweltschutz und die Schonung fossiler Ressourcen. Klares wirtschaftspolitisches Ziel ist auch die Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten. Aber was heißt das nun für denjenigen, der sich nach dem 1. Januar 2009 entschließt, ein Haus zu bauen?
Der vorgeschriebene Anteil erneuerbarer Energien
In der Regel ist der Einbau einer Solaranlage, einer Wärmepumpe oder einer Biomasseheizung verpflichtend. Dabei ist der vorgeschriebene Anteil der alternativ erzeugten Energie davon abhängig, welches Modul der Hausbauer gewählt hat. Wählt er Sonnenkollektoren auf seinem Dach, so müssen diese mindestens 15 Prozent des Wärmeenergiebedarfs decken. Bei der Nutzung von Geothermie muss sogar mindestens die Hälfte der benötigten Wärmeenergie durch

eine Wärmepumpe gedeckt werden. Natürlich sind diese Modelle auch untereinander kombinierbar. Eine Ausnahmegenehmigung bekommt nur, wer den Wärmeenergiebedarf des Hauses durch eine effiziente Wärmedämmung um 15 Prozent unter die gesetzlichen Anforderungen senkt.
Wer sich denkt, mit Hilfe von Biomasse das Gesetz umzusetzen, muss zwischen Biogas und Bioöl unterscheiden, denn hier fallen unterschiedliche Vorgaben an. Gerade bei der Nutzung von Biogas fallen weitere Bedingungen an, die gleich zu Beginn eines Hausbaus eingeplant werden müssen: Denn es reicht beispielsweise nicht, dass der Eigentümer irgendwo her sein Biogas bezieht. Nein, er muss außerdem nachweisen, dass sein verwendetes Biogas nach der jeweils besten verfügbaren Technik aufbereitet und eingespeist wurde.
Unabhängig davon, wofür sich der einzelne Bauherr entscheidet: Gefördert werden alle Modelle. Der Bund will bedarfsgerecht allein bis 2012 bis zu 500 Mio. Euro für die Förderung bereitstellen.

Mehr in der Energiesprechstunde, jeden Freitag 16.00 in Weißenohe.

Willi Harhammer

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