Förderung für ihre E-Ladestation

Förderung für ihre E-Ladestation

Das KfW 440 Förderprogramm

Bild: Clipdealer
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Jetzt ist sie da: Die Förderung für ihre E-Ladestation. Durch das KfW 440 Förderprogramm für Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden können Sie bis zu 900 € pro Ladepunkt bezuschusst bekommen. Diesen Investitionszuschuss gibt es seit Ende November 2020 für Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereichen von Wohngebäuden.  

Die Förderung ist eine Maßnahme des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Ziel der Förderung ist es, Privatpersonen zu motivieren, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen und hierfür eine ausreichende Ladeinfrastruktur im privaten Bereich zu schaffen.

Wer kann die Förderung beantragen?

Das ist ganz einfach, jeder kann Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden werden. Zum Beispiel Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger.

Nicht antragsberechtigt sind jedoch kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Kirchen.

Bezuschusst werden:

  • Die Ladestation
  • Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen
  • Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
  • Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten)
  • Notwendige technische und bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt und am Gebäude (zum Beispiel bauliche Veränderungen zur Umsetzung von Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) oder zur Teilnahme an einem Flexibilitätsmechanismus beziehungsweise Umsetzung eines gemeinsamen Lademanagements oder stromnetzdienlichen Maßnahmen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG))
  • Notwendige Ertüchtigungs-/Modernisierungsmaßnahmen der Hauselektrik sowie der Telekommunikationsanbindung der Ladestation
  • Vorrausetzung ist auch, dass der Strom aus 100% erneuerbaren Energien oder der eigenen Photovoltaikanlage kommt.

Willi Harhammer

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