Kommt die alte Solarpark-Förderung zurück?

Nach der Empfehlung des Bundesrats hat nun auch der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) die Neuauflage der Photovoltaik-Förderung auf landwirtschaftlichen Flächen gefordert – und führt zahlreiche Argumente ins Feld. Ackerflächen waren im Zuge der letzten Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2010 aus der Solarstrom-Förderung gestrichen worden. Aus Sicht des BSW-Solar eine falsche Entscheidung, weil Solarparks auf Freiflächen die günstigste Form der Erzeugung von Solarstrom darstellen. Laut BSW-Prognosen ist der Strom billiger zu produzieren als bei Offshore-Windkraft. In den Genuss der Einspeisevergütung gelangen derzeit nur solche neu gebauten Solarparks, die auf sogenannten Konversionsflächen wie alten Mülldeponien und ehemaligem Militärgelände gebaut werden. Die Nutzung von Ackerland für Solarkraftanlagen beeinflusse die Landwirtschaft kaum. Insgesamt stünden 12 Millionen Hektar Ackerfläche in der Bundesrepublik zur Verfügung. Nur 2.500 Hektar Ackerfläche sind laut BSW-Berechnungen mit Photovoltaik belegt. Selbst bei einem starken Ausbau der Solarenergie in den nächsten Jahren bliebe der Flächenbedarf mit maximal 40.000 Hektar bescheiden und entspräche lediglich 0,3 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Deutschlands. Zum Vergleich: Derzeit werden auf rund 650.000 Hektar Fläche Energiepflanzen angebaut. Zudem zeigen Untersuchungen, dass Solarparks zu einer wesentlichen Belebung der Pflanzen- und Tierwelt auf vormals intensiv genutzten Ackerflächen führen.

Willi Harhammer

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