Marktanreizprogramm 2009. Neue Richtlinie gültig seit 1. März

Im Januar 2009 ist das neue Wärmegesetz in Kraft getreten. Dieses verpflichtet Bauherren bei Bauanträgen die benötigte Wärme teilweise aus erneuerbaren Energien zu decken. Aus diesem Grund war es notwendig die Förderung durch das Marktanreizprogramm an die neuen gesetzlichen Gegebenheiten anzupassen. Wichtigste Änderung: die Basisförderung im Neubaubereich wird um 25% gesenkt.

Die Förderung für Neubauten im einzelnen. Für alle Förderbausteine im Neubau gilt, dass mit der neuen Richtlinie die Basisförderung um 25% reduziert wird. Die Bonusförderung ist hiervon nicht betroffen – die Boni werden weiterhin in voller Höhe ausgezahlt. Eine Ausnahme gilt für Anlagen in Neubauten, wenn für den Neubau bereits 2008 oder früher ein Bauantrag gestellt oder eine Bauanzeige erstattet wurde. In diesem Fall werden die Zuschüsse nicht um 25 % gesenkt. Die Förderung für Altbauten ändert sich nur geringfügig:

Luftgeführte Pelletöfen mit einer Leistung von 5 bis 100 kW werden künftig pauschal je Anlage mit 500 Euro gefördert. Für Pelletöfen ab 8 kW gilt diese Änderung erst für Anträge, die ab dem 1. Juli 2009 gestellt werden

Wärmepumpenanlagen können künftig einen Effizienzbonus sowie einen Zuschuss in Höhe von 200 Euro für eine effektive Umwälzpumpe erhalten.

Ab dem 1. Juli 2009 ist die Berechnung der Jahresarbeitszahl bei Wärmepumpen nach der VDI 4650 (2009) durchzuführen

Für die Innovationsförderung Biomasseanlagen ab 100 kW Nennwärmeleistung gilt ein Grenzwert für staubförmige Emissionen von 15 mg/m3

Weitere Informationen zum Marktanreizprogramm 2009 erhalten Sie beim BINE Informationsdienst in der Rubrik Förderprogramme des Bundes

Willi Harhammer

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