Nach Einigung im Vermittlungsausschuss: Umweltministerium gibt Vergütungshöhe bekannt

Nach Einigung im Vermittlungsausschuss: Umweltministerium gibt Vergütungshöhe bekannt
Nachdem am 8. Juli der Bundestag und am 9. Juli der Bundesrat den im Vermittlungsausschuss der beiden Häuser erarbeiteten Kompromiss zur Solarstromvergütung angenommen haben, liegt nun auch eine konkrete Arbeitshilfe zur genauen Höhe der Einspeisetarife vor. Laut Beschluss soll die Vergütung mit Wirkung zum 1. Juli je nach Anlagenkategorie nicht mehr, wie ursprünglich geplant, um elf bis 16 Prozent fallen, sondern zunächst nur um acht bis 13 Prozent, und zum 1. Oktober um weitere drei Prozent. Über die Frage, wie genau dies zu interpretieren ist, war kurzzeitig ein Disput entstanden: Bei einigen Netzbetreibern herrschte die Auffassung, am Ende müsse das gleiche Resultat wie bei der ursprünglich geplanten Absenkung stehen. Bei einer Aufdachanlage bis 30 Kilowatt wären dies 32,88 Cent je Kilowattstunde, also die aktuelle Vergütung von 39,14 Cent minus 16 Prozent. Das zuständige Bundesumweltministerium hat nun mit der Veröffentlichung einer Tabelle klargestellt, dass eine andere Rechnung gilt: zunächst 39,14 Cent minus 13 Prozent (mithin 34,05 Cent ab 1. Juli), danach dann basierend auf dieser Summe abzüglich weiterer drei Prozent (also 33,03 Cent ab 1. Oktober). Die vollständige Tabelle zu allen Anlagenkategorien sowie den künftigen Sätzen für die Vergütung von Eigenverbrauch ist auf der vom BMU betriebenen Internetseite über erneuerbare Energien veröffentlicht. http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/pv_verguetungen.pdf

Willi Harhammer

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