Nationaler Aktionsplan für erneuerbare Energien

Nationaler Aktionsplan für erneuerbare Energien
Auf dem Weg in das regenerative Zeitalter. Ambition und Realismus: Bausteine einer zukunftsfähigen Energieversorgung
Einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen, klimafreundlichen, ökonomisch sinnvollen und sicheren Energieversorgung hat am 4. August 2010 das Bundeskabinett auf Vorschlag von Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen beschlossen: den Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energien. Der Plan beschreibt im Detail bestehende und geplante Maßnahmen, Instrumente sowie Strategien der Bundesregierung zum Ausbau erneuerbarer Energien. Zudem stellt er die erwartete Entwicklung beim Ausbau erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2020 im Hinblick auf die Erreichung des nationalen Ziels von 18 Prozent erneuerbare Energien dar. Knapp 20 Prozent erneuerbare Energien bis 2020 erreichbar
Im Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energien geht die Bundesregierung davon aus, dass im Jahre 2020 das verbindliche Ziel von 18 Prozent erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch nicht nur erreicht, sondern mit einem erwarteten Anteil von 19,6 Prozent sogar übertroffen wird. Der Anteil der erneuerbaren Energien im Stromsektor beträgt dabei 38,6 Prozent, der Anteil im Wärme-/Kältesektor 15,5 Prozent und im Verkehrssektor 13,2 Prozent. Zum Vergleich: Heute liegt der Gesamtanteil der Erneuerbaren am deutschen Endenergieverbrauch bei 10,4 Prozent. Der Weg ins regenerative Zeitalter ist ehrgeizig und technisch anspruchsvoll, denn um die Ziele zu erreichen, muss auch die Energieeffizienz in den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr deutlich gesteigert werden. Zudem ist unter anderem für den erwarteten Ausbau der Offshore-Windenergie und den wachsenden Stromhandel auch der Ausbau der Stromnetze und der Speicherkapazitäten erforderlich. Hier wird das Energiekonzept der Bundesregierung deutliche Akzente setzen.

Verbindliche Zielmarke für 2020 bei 18 Prozent
Bei den Ausbauzahlen zu den einzelnen Sektoren wie auch bei dem Gesamtwert von 19,6 Prozent handelt es sich nicht um neue Ziele der Bundesregierung, sondern um derzeitige Schätzungen bzw. Erwartungen. Im Hinblick auf das verbindliche nationale Ziel von 18 Prozent hat sich die Bundesregierung bereits vor Erstellung des Nationalen Aktionsplans sogenannte Sektorziele gesetzt und diese in den entsprechenden Gesetzen verankert. So sollen beispielsweise bis zum Jahr 2020 mindestens 30 Prozent erneuerbare Energien am Stromverbrauch und 14 Prozent erneuerbare Energien im Wärmebereich erreicht werden. Diese Sektorziele haben weiterhin Gültigkeit.

Mit erneuerbaren Energien aus der Ressourcen-Sackgasse
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein Kernelement der energiepolitischen Strategie der Bundesregierung. Denn weltweit wächst der Energiebedarf. Auch in Deutschland. Die Energieversorgung über fossile Brennstoffe wird in nur wenigen Generationen erschöpft sein; sie bildet somit langfristig eine energiepolitische Sackgasse. Dagegen stehen mit Wind, Wasser, Sonne, Erdwärme und Biomasse nach menschlichem Ermessen unerschöpfliche Energiequellen zur Verfügung. Der Ausbau erneuerbarer Energien ist also nicht nur ökonomisch sinnvoll, sondern auch technisch möglich.

Erneuerbare Energien: Auf Erfolgskurs
Die bisherige Entwicklung der erneuerbaren Energien zeigt, dass Deutschland bei den gesetzten Zielen auf dem richtigem Weg ist: Der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch betrug 2009 16,3 Prozent (Zielwert 2020: mindestens 30 Prozent). Der Anteil am Endenergieverbrauch betrug 2009 10,4 Prozent. Das ist eine Verdopplung gegenüber 2003. Das Bundesumweltministerium hat dazu eine aktuelle Auflage der Publikation “Erneuerbare Energien in Zahlen – nationale und internationale Entwicklung” herausgebracht. Darin sind zahlreiche Grafiken und Daten in einer Zeitreihe ab 1990 dargestellt.

Kontinuierliche Fortentwicklung
Die Maßnahmen und Instrumente, die notwendig sind, um das nationale Ziel von 18 Prozent erneuerbare Energien bis 2020 zu erreichen, sind bereits im Kern etabliert. Sie werden jedoch auch zukünftig kontinuierlich evaluiert und weiterentwickelt. Im Strombereich bildet das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die entscheidende Grundlage für die weitere Entwicklung der erneuerbaren Energien auf der Erzeugungsseite. Eine Novellierung des EEG ist zum 1. Januar 2012 vorgesehen. Als Grundlage hierfür wird gegenwärtig ein wissenschaftlich breit fundierter EEG-Erfahrungsbericht erstellt. Im Wärmebereich bilden das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz für den Gebäudeneubau und das langjährig bewährte Marktanreizprogramm für den Gebäudebestand die wesentlichen Eckpfeiler zur Unterstützung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien. Auch diese werden kontinuierlich evaluiert und daran anknüpfend fortentwickelt. Darüber hinaus werden im Aktionsplan beispielhaft regionale und lokale Maßnahmen mit Vorbildcharakter aufgeführt, die zur Zielerreichung beitragen.

Zentrale Berichtspflicht nach EU-Richtlinie
In Europa soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch bis 2020 auf 20 Prozent wachsen. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen den nationalen Anteil erneuerbarer Energien ausbauen, damit dieses gemeinsame Ziel erreicht werden kann. Jeder Mitgliedsstaat ist verpflichtet, einen Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energie mit Maßnahmen und Ausbaupfaden vorzulegen, mit denen die nationalen Zielvorgaben erfüllt werden sollen. Der Nationale Aktionsplan ist somit die zentrale Berichtspflicht der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien (Richtlinie 2009/28/EG).

Kontinuierliche Überprüfung der Schätzwerte
Die im Plan angegebenen Schätzwerte werden kontinuierlich überprüft und aktualisiert. Die Aktualisierungen werden wiederum der Europäischen Kommission im Rahmen der Fortschrittsberichte übermittelt. So wird gewährleistet, dass die Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland realitätsnah und aktuell dargestellt ist. Der lange Zeitrahmen des Nationalen Aktionsplans bedingt jedoch, dass diese Schätzwerte variabel sind. Sie hängen von den künftigen Markt- und Politikentwicklungen ab. Auch mit dem energiepolitischen Gesamtkonzept, das die Bundesregierung im Herbst vorlegen wird, können sich noch Änderungen ergeben.

Umfassendes Energiekonzept im Herbst 2010
Im Herbst 2010 wird das Bundesumweltministerium ein Energiekonzept vorlegen, das umfassender ausgerichtet ist als der Nationale Aktionsplan. Es soll eine nationale Gesamtstrategie für die Energieversorgung bis 2050 enthalten und wird deutlich stärker auch die konventionellen Energieträger und die Entwicklung der Energieeffizienz berücksichtigen. Auf dieser Grundlage kann dann voraussichtlich der Nationale Aktionsplan fortgeschrieben werden.
Quelle: www.bmu.de 20.07.2010

Willi Harhammer

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