Neue Verbraucherbroschüren zur kontrollierten Wohnungslüftung

Köln/Bietigheim-Bissingen im Mai 2013. Wer ein Wohngebäude baut oder saniert, muss gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) einen regelmäßigen Mindestluftwechsel in seinem Haus sicherstellen, daher wurde die Erstellung eines Lüftungskonzepts verpflichtend in die betreffende Norm DIN 1946-6 aufgenommen.

Um privaten Bauherren und Sanierern eine leicht verständlichen und dennoch fundierten Überblick zu geben, was diese Regelung für sie bedeutet, hat der Bundesindustrieverband Haus-, Umwelt- und Energietechnik e.V. (BDH) zwei kompakte Verbraucher-Broschüren neu aufgelegt. Diese erklären anhand kurzer Texte und anschaulicher Grafiken die Bedeutung dieser Regelung, die Funktionen der Systeme sowie, was es in Sachen Anschaffung und Betrieb zu beachten gibt. Das Informationsblatt 18 „Wohnungslüftung – Praxistipps und Hilfe zur Kundeninformation“ und das Informationsblatt 55 „Wohnungslüftung in der Modernisierung/Sanierung“ stehen ab sofort unter www.wohnungs-lueftung.de in der Rubrik „Service“ zum Download oder können beim BDH, Frankfurter Straße 720, 51145 Köln unter der 0 22 03 / 936 930 bzw. unter info@bdh-koeln.de angefordert werden.

Mehr zum Thema Wohnungslüftung erfahren Sie unter www.wohnungs-lueftung.de, dem Verbraucher-Informationsportal des Bundesindustrieverbands Deutschland Haus-, Energie- und Umwelt¬technik (BDH), e.V. und des Fachverbands Gebäude-Klima e.V. (FGK).

Willi Harhammer

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