Neue Zuschüssse für Wärmepumpen

Am 15.03.2011 ist eine verbesserte Förderrichtlinie für Wärmepumpen im Marktanreizprogramm (MAP) in Kraft getreten ist. Alle erdgekoppelten Wärmepumpen werden zukünftig mit einer Mindestsumme von 2.400 Euro je Anlage gefördert, bei steigender Leistung erhöht sich die Fördersumme. Für Luft-Wärmepumpen erhalten Besitzer pauschale Fördersummen von 900 bis 1.200 Euro je nach Leistung der Wärmepumpe. Zudem wurde jetzt auch die für eine Förderung zu erreichende Jahresarbeitszahl (JAZ) abgesenkt. Förderfähig sind effiziente Wärmepumpen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung von Gebäuden, zur Raumheizung von Nichtwohngebäuden oder zur Bereitstellung von Prozesswärme oder von Wärme für Wärmenetze. Für den Antrag sind neben der technischen Sicherstellung der Messung aller benötigten Antriebsenergien und erzeugten Wärmemengen auch eine Fachunternehmererklärung nötig, die die im System anzunehmende Jahresarbeitszahl dokumentiert. Bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung muss die Jahresarbeitszahl bei mindestens 3,8 (bei Nichtwohngebäuden 4,0) sowie bei Luft/Wasser-Wärmepumpen bei mindestens 3,5 liegen. Für Wärmepumpen ab 100 kW ist darzulegen, dass eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,8 erreicht wird. Bei Gas-Wärmepumpen muss eine Jahresheizzahl von mindestens 1,3 erreicht werden. Der für die Berechnung der Jahresarbeitszahl benötigte Coefficient of Performance-Wert ist zudem mit einem Prüfbericht eines unabhängigen Prüfinstituts nachzuweisen. Ein Prüfbericht auf Grundlage der technischen Voraussetzungen des EHPA (European Quality Label for Heat Pumps)-Wärmepumpen-Gütesiegels wird als gleichwertiger Nachweis anerkannt. Die Förderung von Erdwärmeheizungen beträgt 2 400 € je Anlage. Zuzüglich zu diesem Betrag wird für Anlagen mit einer errichteten installierten Nennwärmeleistung von mehr als 10 kW eine zusätzliche Förderung gewährt. Die zusätzliche Förderung bemisst sich an dem Anteil der Nennwärmeleistung x, der 10 kW übersteigt (x = Nennwärmeleistung in kW -10). Der Anteil der Nennwärmeleistung x wird mit einem Betrag multipliziert, der wie folgt bemessen ist:

•für Anlagen mit einer errichteten installierten Nennwärmeleistung von mehr als 10 kW bis einschließlich 20 kW 120 € je kW Nennwärmeleistung,
•für Anlagen mit einer errichteten installierten Nennwärmeleistung von mehr als 20 kW bis einschließlich 100 kW 100 € je kW Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 1 200 €.
Für elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen beträgt die Basisförderung:

•bei Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von bis zu 20 kW 900 € je Anlage,
•bei Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 20 kW bis einschließlich 100 kW pauschal 1 200 € je Anlage.
Bei gleichzeitiger Errichtung einer förderfähigen Solarkollektoranlage kann eine Bonusförderung für die Solarkollektoranlage gewährt werden. Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) 

Willi Harhammer

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