Photovoltaik und Finanzamt einfach beantwortet

Immer wieder kommt es zu Fragen beim Versteuern von Photovoltaikstrom und der Anlage dazu
Bekomme ich die Umsatzsteuer zurück?
Ja. Da Sie aus Sicht der Finanzämter einer unternehmerischen Tätigkeit nachgehen, weil Sie den gesamt produzierten Strom Ihrem Energieversorger verkaufen, erhalten Sie die Umsatzsteuer (z.Z. 19%) wieder zurück. Im Gegenzug bekommen Sie auch auf Ihren verkauften Strom die Umsatzsteuer vom Energieversorger ausbezahlt, die Sie aber (meist am Jahresende) an das Finanzamt abführen müssen. Sprechen Sie deshalb unbedingt mit Ihrem Steuerberater.
Muss ich die Einnahmen versteuern?
Ja, aber Sie können die Photovoltaikanlage auf 20 Jahre abschreiben (5% pro Jahr) und alle Ausgaben (z.B. Zinsen, Zählermiete, Versicherungen, etc.) gegenrechnen.

Willi Harhammer

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