“Points of Load” – Lösungen für Mieter und Eigentümer von großen Häusern für das Laden von Elektro Autos

“Points of Load” könnten bald Pflicht vor oder neben großen Wohneinheiten werden um die Elektromobilität voranzubringen

Die Lösung für die zukünftige Elektromobilität wird es sein “Point of Load” überall dezentral zu installieren d.h. für jedes Haus muss ein “Point of Load” mindestens 2-3 Ladeplätze zur Verfügung gestellt werden.
“Points of Load” werden direkt vor dem Haus oder Hauseigentümerschaft extra mit grüner Kennzeichnung ausgewiesen und mit einem Kabeln über Ladegalgen versorgt um Fußgänger vor Stolperstellen zu schützen. Die Ladestationen für Elektromobilität und Elektroautos werden über ein spezielles Abrechnungssystem, das bundeseinheitlich anerkannt wird, geladen. Steuererleichterungen sollen dazu beitragen den Strom auch aus ökologischen Quellen zu nutzen. Ein guter Mittelweg ist es zwei Ladestationen pro zehn Parteien Haus extra auszuweisen und zur Verfügung zu stellen. Zudem sind auch Sharing Systeme für Ladestationen für Elektromobilität und Elektroautosdamit nutzbar.
“Points of Load” können in Wohnanlagen genauso errichtet werden wie in großen Mietshäusern oder Garagenplätzen und werden immer von der jeweiligen Wohneinheit versorgt.

Vornehmlich soll der Strom aus regenerativen Quellen dezentral erfolgen. Deshalb ist es erforderlich Dachflächen von Häusern nutzbar zu machen und für die Elektromobilität und Lade Infrastruktur herzunehmen und zu fördern. “Point of Load” werden in Zukunft eine wichtige Rolle spielen in der Ladeinfrastruktur in Deutschland.

Förderung der Elektromobilität und Erleichterung im Wohnrecht

Ziel der Bundesregierung ist es, dass bis zum Jahr 2020 eine Million Elektrofahrzeuge zugelassen sein sollen.  Der Ausbau der Elektromobilität ist ein wichtiges Element für den Erfolg der deutschen Energiewende, vor allem wenn Elektrofahrzeuge mit erneuerbaren Energien geladen und zukünftig als Speicher genutzt werden. Daneben ist der Erfolg der Elektromobilität von

großer Bedeutung für die Automobilindustrie, um auf dem Gebiet der Elektrofahrzeuge international führend und Leitanbieter zu bleiben. Die deutschen exportabhängigen Hersteller benötigen einen funktionierenden Heimatmarkt, um

international nennenswerte Erfolge mit Elektrofahrzeugen erzielen zu können. Um die Zielgröße von einer Million Elektrofahrzeugen bis zum Jahr 2020 zu erreichen, bedarf es, wie die Erfahrungen anderer Länder wie Norwegen (Anteil der

Elektrofahrzeuge an den Neuzulassungen über 22 %) oder den Niederlanden (Anteil Elektrofahrzeuge über 7 %) zeigen, vor allem einer gut ausgebauten Ladeinfrastruktur. Dabei muss der Ausbau der Ladeinfrastruktur nicht nur im öffentlichen Raum erfolgen, sondern zur Gewährleistung einer flächendeckenden Versorgung ist es erforderlich, dass auch private Kfz-Stellplätze mit Lademöglichkeiten ausgestattet werden. Die gegenwärtige Rechtslage im Wohnungseigentumsrecht und im Mietrecht ist betreffend die Möglichkeit, private Kfz-Stellplätze mit Ladestationen auszustatten, unbefriedigend.

Um sich eine Lademöglichkeit zu verschaffen, muss derjenigen, dem der Stellplatz zugewiesen ist, regelmäßig auf Teile des Gemeinschaftseigentums baulich einwirken. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine derartige bauliche Maßnahme

eines Wohnungseigentümers sind nach dem Wohnungseigentumsrecht nicht eindeutig und erschweren in der Folge den Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge von Wohnungseigentümern an ihrem privaten Kfz-Stellplatz.

Willi Harhammer

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