Steuern sparen mit der Photovoltaik-Anlage

Nach Mitteilung der Steuerberaterkammer können Hausbesitzer, die mit einer Photovoltaikanlage den Strom aus Sonnenlicht erzeugen, eine Menge Steuern sparen. Ab 2009 sind für die steuerliche Absetzung der Anschaffung, Wartung und Reparatur von Photovoltaik-Anlagen neue Regelungen in Kraft getreten.
Den neuen Regelungen stehen dem Betreiber von Photovoltaik-Anlagen zwei Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung. Er kann wählen zwischen einer linearen Abschreibung über 20 Jahre hinweg von jährlich fünf Prozent der Investitionssumme oder einer degressiven Abschreibung von maximal 12,5 Prozent auf den jährlich verbliebenen Nettorestwert der Anlage. Bei der degressiven Abschreibung kann allerdings im Jahr der Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage eine Sonderabschreibung in Höhe von 20 Prozent der Anschaffungskosten vorgenommen werden. Nach Aussage des SBK-Präsident Wilk werden wohl die meisten Betreiber einer Photovoltaik-Anlage die degressive Abschreibung wählen, da diese Form in den ersten Jahren eine höhere Steuerersparnis bringt. Allerdings lohnt sich die lineare Abschreibung, sollten besondere Einkommensverhältnisse vorliegen, denn Gewerbesteuer sei erst ab einem gewerblichen Gewinn von 24.500 Euro fällig. Allein auf die Tipps der Anbieter sollte niemand vertrauen. “Die steuerlichen Auswirkungen von Photovoltaik-Anlagen sollten auf jeden Fall mit einem Steuerberater besprochen werden. Es gibt noch weitere Möglichkeiten, die Anschaffungskosten für eine Photovoltaikanlage steuerlich abzusetzen”, fügte SBK-Präsident Wilk noch hinzu.

Willi Harhammer

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