Von Hessen lernen

Warum es in Erlangen, Fürth, Nürnberg oder München wohl keine “Solare Baupflicht” geben wird: Die bayerische Bauordnung lässt so etwas wie im hessischen Marburg nach Meinung der Erlanger Stadtverwaltung zu: Das wurde kürzlich im Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrats bekannt. WRA

Die bayerische Bauordnung lässt nach Meinung der Erlanger Stadtverwaltung keine “Solare Baupflicht” wie im hessischen Marburg zu: Das wurde kürzlich im Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrats bekannt.

In Marburg gibt es seit einigen Monaten eine Solare Baupflicht, bisher ein Novum in Deutschland: Häuslebauer müssen in der hessischen Universitätsstadt eine bestimmte Solarkollektorfläche auf ihren Neubau montieren, um damit Wärme für Brauchwasser oder zum Heizen zu gewinnen.

Die ÖDP im Erlanger Stadtrat nahm das Marburger Beispiel zum Anlass, im Juni zu beantragen: “1. Die Verwaltung möge überprüfen, ob sich die Satzung der Stadt Marburg mit der Bayerischen Bauordnung in Gänze oder zu Teilen vereinbaren lässt.
2. Sollte dies der Fall sein, so wird beantragt, dass die Verwaltung eine auf Erlangen zugeschnittene Satzung “Solare Baupflicht” dem Stadtrat zur Abstimmung vorlegt.”

Schnell hatte die Stadtverwaltung recherchiert und kam zum Ergebnis: “Mangels einer Ermächtigungsgrundlage kann die Stadt Erlangen somit keine (vergleichbare) Solarsatzung erlassen.” Als Grund dafür nennt das Rechtsreferat die Bayerische Bauordnung. Im Gegensatz zu der in Hessen geltenden Vorschrift enthalte die BayBO “keine Ermächtigungsgrundlage, auf die eine Bauvorschrift über bestimmte Heizungsarten gestützt werden könnte bzw. enthält auch keine vergleichbare Ermächtigungsgrundlage, auf die eine solare Baupflicht gestützt werden könnte.” So blieb dem Erlanger Stadtrat nichts anderes übrig, als den ÖDP-Antrag nicht weiter zu behandeln. Wenn auch einige Stadträte gegen den Verwaltungsvorschlag stimmten.

Die Feststellung der Erlanger Beamten bestätigt eine Studie der Freien Uni Berlin aus diesem Jahr. Die Forscher hatten festgestellt: Vor allem rechtliche Hindernisse durch staatliche Regelungen seien der Grund dafür, dass in Bayern wesentlich weniger Energie aus Sonne, Wind, Biomasse oder Wasserkraft gewonnen wird, als theoretisch möglich wäre. Aus dem Bayerischen Innenministerium hatte es vor einigen Tagen gegenüber der NZ geheißen: “Die Berliner Studie ist nur theoretisch.” Das Erlanger Rechtsamt sieht das anders.
HEINZ WRANESCHITZ

PS: Zurzeit prüft das zuständige Regierungspräsident in Hessen die Marburger Solarsatzung. SPD, Grüne und Linke im Hessischen Parlament haben bereits angekündigt, dortige Bauordnung zu ändern, sollte es Probleme für den wegweisenden Marburger Beschluss geben.

Willi Harhammer

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