Was dürfen Photovoltaik-Anlagen ab 1. Juli 2011 kosten?

Durch die Änderung der Einspeisevergütung ab 1. Juli 2011 müssen PV-Betreiber künftig kalkulieren, was ihre Anlage kosten darf. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Bundesverband Solarwirtschaft schlagen gemeinsam vor, die Vergütung für Photovoltaik-Anlagen bereits im zweiten Halbjahr 2011 um bis zu 15 Prozent abzusenken. Die variable Komponente der zum 1. Januar 2012 vorgesehenen Vergütungsanpassung soll damit auf den 1. Juli 2011 vorgezogen werden. Die Änderung der bestehenden Regelung sei erforderlich, um einen weiteren Anstieg der EEG-Umlage zu verhindern. Wie hoch die Absenkung der Vergütung ausfällt, hängt von der Marktentwicklung in Deutschland ab: Übersteigt die Leistung der im Zeitraum vom 1. März bis 31. Mai bei der Bundesnetzagentur neu registrierten Anlagen mit dem Faktor 4 multipliziert die Grenze von 3.500 Megawatt (MW),  verringern sich die Vergütungssätze ab 1. Juli 2011 um drei Prozent – und zwar pro 1.000 MW, die über das Ziel von 3.500 MW hinausgehen. Insgesamt soll die Absenkung für 2011 höchstens 15 Prozent betragen. Wir von iKratos denken, dass sich die Vergütung um die 5 % einpendeln wird. Wie viel eine Photovoltaikanlage auf dem Dach – schlüsselfertig installiert – dann noch kosten darf, hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: Dem Stromertrag und den eigenen Renditeansprüchen. Daneben vermindern Systemverluste den Stromertrag. Auch gute Wechselrichter können den Gleichstrom nicht verlustfrei in Wechselstrom umwandeln. Nach Meinung von iKratos wird sich der Preis nach der Reduktion anpassen, jedoch nurmehr für Module und nachfolgend für Wechselrichter, Montage und Konstruktion ist seit vielen Jahren gleich.

Willi Harhammer

Related Posts

iKratos – Unternehmen des Jahres 2024

Photovoltaikanlage schlüsselfertig Schnaittach, Lauf und Leinburg

Photovoltaikanlage schlüsselfertig Betzenstein, Pegnitz und Gräfenberg

iKratos bietet Solaranlagenreinigungen an

No Comment

Schreibe einen Kommentar