Wichtiges auf einen Blick: Photovoltaik, wichtige Infos über Steuern

Steuerliche Behandlung
Allgemeines
Betreiber von Photovoltaikanlagen beziehen Einkünfte aus Gewerbebetrieb und müssen der Einkommensteuererklärung somit eine Anlage G beilegen. Erst ab einer Leistung von 30KWp ist eine Gewerbeanmeldung Pflicht.

Umsatzsteuer
Bei einem Jahresumsatz von weniger als 17.500 Euro ist es möglich, die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG anzuwenden und somit auf die Bezahlung von Umsatzsteuer zu verzichten. Das wäre bei den meisten kleineren Anlagen möglich, ist aber fast nie sinnvoll. Registriert sich der Betreiber beim Finanzamt freiwillig als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer, hat er auch das Recht, die Vorsteuer auf alle Ausgaben vom Finanzamt zurückzubekommen. Die im EEG aufgeführten Vergütungen sind Nettopreise, wählt der Unternehmer die Umsatzsteueroption, bekommt er zusätzlich noch die Umsatzsteuer auf die Einnahmen bezahlt, welche er an das Finanzamt weiterleiten muss. Der Vorteil der Umsatzsteueroption ist, dass sich der Unternehmer die Steuer auf die Anschaffung der Anlage spart, der Nachteil ist ein höherer Bürokratieaufwand. Anfangs müssen die Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich abgegeben werden, nach 1 – 2 Jahren vierteljährlich. Photovoltaikanlagen mit einem Jahresumsatz von über 17.500 Euro haben diese Wahlmöglichkeit nicht, sie sind zwangsläufig umsatzsteuerpflichtig.

Einkommensteuer
Die Einkünfte aus der Photovoltaikanlage fallen unter die gewerblichen Einkünfte. Ein eventueller Verlust mindert die Steuerlast. Fast alle Photovoltaikanlagen liegen unter der Buchführungsgrenze, das heißt es muss keine Bilanz erstellt werden. Es genügt eine Einnahme-Überschuss-Rechnung, in der alle Einnahmen und Ausgaben des Jahres (inkl. Umsatzsteuer und Abschreibung) berücksichtigt werden. Die Abschreibungsdauer von Photovoltaikanlagen liegt bei 20 Jahren.

Gewerbesteuer
Da es für die Gewerbesteuer einen Gewinnfreibetrag von 24.500 Euro gibt, dürfte diese Steuer nur für sehr große Anlagen in Betracht kommen

Mehr Infos bei www.ikratos.de

Willi Harhammer

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