Wärmepumpenförderung 2026

Jetzt noch bis zu 70 % sichern – wie lange bleibt das Rekordhoch?

Das Jahr 2026 markiert einen Wendepunkt für Hausbesitzer in Deutschland. Während die staatlichen Zuschüsse für den Heizungswechsel mit bis zu 70 % auf einem historischen Höchststand verharren, fragen sich viele Modernisierer: Wie lange ist auf diesen Geldregen noch Verlass? Angesichts politischer Debatten über ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz und schrittweise sinkende Boni wird das Zeitfenster für maximale Förderung schmaler.

Der Status Quo: Wer bekommt was?

Auch im Jahr 2026 bleibt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) das Rückgrat der Wärmewende. Die Förderung setzt sich modular zusammen:

  • 30 % Grundförderung: Für jeden, der eine fossile Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzt.
  • 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus: Für den frühzeitigen Umstieg (gilt für selbstnutzende Eigentümer).
  • 30 % Einkommens-Bonus: Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro.
  • 5 % Effizienz-Bonus: Für Wärmepumpen, die natürliche Kältemittel (wie Propan) nutzen oder Erdwärme erschließen.

Wichtig: Die Gesamtförderung ist bei 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt. Bei einem Einfamilienhaus (max. 30.000 Euro anrechenbare Kosten) bedeutet das einen direkten Zuschuss von bis zu 21.000 Euro.

Die „Ablaufuhr“ tickt: Was sich ab 2026 ändert

Zwei Faktoren bestimmen aktuell die Eile für Hausbesitzer:

  1. Der schleichende Bonus-Verfall: Der begehrte Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 % bleibt laut aktueller Planung nur bis Ende 2028 in voller Höhe erhalten. Ab dem 1. Januar 2029 sinkt er alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte. Wer zu lange wartet, lässt sprichwörtlich Geld auf der Straße liegen.
  2. Verschärfte Technik-Regeln: Seit dem 1. Januar 2026 gelten strengere Anforderungen an die Lautstärke. Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen nun 10 dB leiser sein als der EU-Grenzwert, um förderfähig zu sein. „Billiggeräte“, die diese Norm nicht erfüllen, fallen aus der Förderung heraus.

Politik im Wandel: Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz

Hinter den Kulissen wird bereits an der Nachfolge des bisherigen Heizungsgesetzes (GEG) gearbeitet. Die Signale aus Berlin deuten darauf hin, dass die Förderung in ihrer jetzigen, sehr großzügigen Form im Laufe des Jahres 2026 neu bewertet werden könnte. Experten raten daher, die aktuelle Planungssicherheit zu nutzen, solange die Budgets der KfW fixiert sind.

„Wer jetzt einen Antrag stellt, sichert sich die Konditionen von heute und hat danach 36 Monate Zeit für die Umsetzung“, so die Empfehlung regionaler Energieberater.

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Manuela Brückner

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