BEE: Bundestag muss beim EEG und Wärmegesetz nachbessern

Der Bundestag hat am 21. Februar 2008 in erster Lesung die Regierungsentwürfe zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und für ein Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz beraten. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sieht in dem umfassenden Gesetzespaket zwar einen wichtigen ersten Schritt, hofft aber auf Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren. “Damit die deutschen Energie- und Klimaziele wirklich erreicht werden können, muss noch deutlich nachgebessert werden”, erklärt Milan Nitzschke, Geschäftsführer des BEE. Das EEG ist bisher das wichtigste und erfolgreichste Instrument zum Ausbau erneuerbarer Energien zur Stromproduktion. Innerhalb weniger Jahre hat es zu einem Anstieg der Stromerzeugung aus Wind, Wasser, Bioenergie, Solarenergie und Erdwärme auf mehr als 14 Prozent des gesamten deutschen Stromverbrauchs geführt. Bis 2020 ist laut BEE ein Anteil von deutlich über 35 Prozent möglich. Im vergangenen Jahr seien jedoch die Investitionen in neue Anlagen eingebrochen. Grund sei der massive Anstieg der Preise für Stahl und andere Rohstoffe. “Das neue EEG muss dies bei der Festlegung der Vergütungs- und Degressionssätze berücksichtigen”, so Nitzschke. Während der konventionelle Energiesektor diese Preissteigerungen an die Kunden weitergeben könne, schreibe das EEG jedes Jahr sinkende Vergütungssätze vor. Der BEE begrüßt daher, dass der Bundestag seine Beratungen zügig begonnen hat. So sei schnell das für die Branche dringend benötigte Signal möglich, dass sich die Investitionsbedingungen für erneuerbare Energien wieder verbessern. Ein Inkrafttreten des Gesetzes zur Jahresmitte sei hierfür dringend erforderlich.

Unzureichender Netzausbau bremst Ausbau der Erneuerbaren

Weiteres zentrales Hemmnis eines schnellen Ausbaus Erneuerbarer Energien ist laut BEE der unzureichende Netzausbau. “Das EEG muss diese Bremse lösen”, fordert Nitzschke. “Es kann nicht länger hingenommen werden, dass Anlagen ohne einen Ausgleich der entgangenen Einnahmen heruntergeregelt werden, weil die Netzbetreiber nicht früh genug mit dem Ausbau begonnen haben”, spricht sich Nitzschke für einen Verlustausgleich bei unvermeidbaren Anlagenabschaltungen aus. Ebenfalls könne das EEG helfen, mit Anreizen für eine bessere Integration der erneuerbaren Energien zu einer besseren Ausnutzung der Netzkapazitäten beizutragen.

Potenzial erneuerbarer Energien im Wärmemarkt längst nicht ausgeschöpft

Im Wärmemarkt stagniert das Wachstum erneuerbarer Energien seit längerem, weil es kein wirksames Instrument für diesen Bereich gibt. Dabei bietet gerade der Wärmemarkt enorme Möglichkeiten, mit vergleichsweise geringem Aufwand den Einsatz von Öl und Gas zu vermeiden. Ein wirksames Wärmegesetz könne bis 2020 einen Anteil von 20 Prozent erneuerbarer Energien am Wärmeverbrauch erreichen, betont der BEE. Die Bundesregierung nehme sich mit ihrem Entwurf gerade einmal 14 Prozent vor und habe nur für den Neubauten eine Regelung vorgelegt. “Der Entwurf des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz schöpft das enorme Potenzial erneuerbarer Energien für den Wärmemarkt so noch nicht aus und schützt die Verbraucher nicht ausreichend vor den ansteigenden Ölpreisen”, bewertet Nitzschke das Vorhaben. Es sieht eine Nutzungspflicht für den Neubausektor vor und kündigt eine Erhöhung der Mittel des Marktanreizprogramms auf bis zu 500 Millionen Euro an. Die Branche brauche jedoch für den Gebäudebestand einen gesetzlich garantierten Anspruch dieser Förderung. Dieser müsse unabhängig von den jährlichen Haushaltsberatungen im Gesetz als Mindestsumme festgeschrieben sein und den wirtschaftlichen Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen ermöglichen.

Willi Harhammer

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