Bundestag beschließt Kürzung der Solarförderung

24. Februar 2011. Die Abgeordneten von Union und FDP haben sich durchgesetzt. Die Photovoltaik-Einspeisetarife werden je nach Marktwachstum zur Jahresmitte erneut gekürzt. Nach gut halbstündiger Debatte im Bundestag haben die Abgeordneten am Abend die vorgezogene Kürzung der Einspeisetarife für Photovoltaik-Dachanlagen zum 1. Juli und für Freiflächenanlagen zum 1. September beschlossen. Für den Antrag, der im Rahmen des Europarechtsanpassungsgesetzs Erneuerbare Energien (EAG EE) in das Parlament eingebracht worden ist, stimmte eine Mehrheit der Abgeordneten. Ein Antrag der Grünen-Bundestagsfraktion, die geplanten marktabhängigen Vergütungsabsenkungen 2011 auf vier Zeitpunkte in diesem Jahr aufzuteilen, fand hingegen keine Mehrheit im Plenum. Die Grünen wollten zugleich durchsetzen, dass ab dem kommenden Jahr die Solarförderung immer vierteljährlich und dafür in kleineren Schritten gesenkt wird. Damit sollte der Solarbranche wenigstens eine zweijährige Investitionssicherheit gewährt und dem Photovoltaik-Ausbau in Deutschland mehr Kontinuität verliehen werden. Der nun beschlossene Änderungsantrag sieht vor, dass je nach Wachstum des Photovoltaik-Marktes in den Monaten März bis Mai 2011 die Einspeisevergütung um bis zu 15 Prozent abgesenkt wird. Damit wird der flexible Teil der gesetzlich festgeschriebenen Degression vorgezogen. Zum Jahresende erfolgt dann eine erneute Absenkung – maximal um 24 Prozent könnten die Photovoltaik-Tarife damit allein bis zum 1. Januar 2012 fallen. Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) erarbeitete den Vorschlag in Absprache mit dem Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar).

Willi Harhammer

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