Endlich geht es mit der Kraft-Waerme-Kopplung voran

Zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zum ersten Gesetzespaket des Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramms erklaert der zustaendige Berichterstatter fuer das KWKG der SPD-Bundestagsfraktion Dirk Becker:

Mit den Meseberger Beschluessen und den ambitionierten Zielen beim Klimaschutz zur Reduzierung der CO-Emissionen um 40 Prozent bis 2020 ist beim Thema Kraft-Waerme-Kopplung innerhalb der Bundesregierung endlich der Durchbruch gelungen. Die SPD und ihr sozialdemokratischer Bundesumweltminister koennen sich diesen grossen Erfolg zuschreiben.

Nach dem lange hinausgezoegerten Monitoringbericht zur Wirksamkeit des bestehenden Kraft-Waerme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und dem halbherzigen Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) zur Novellierung des Gesetzes konnten die meisten Eckpunkte des seit Maerz vorliegenden Entwurfes der SPD-Bundestagsfraktion durchgesetzt werden. In den wenigen noch offenen Punkten wird die SPD im parlamentarischen Verfahren eine Einigung herbeifuehren.

Konkret soll nach dem heutigen Beschluss des Bundeskabinetts erstmalig auch der Neubau von Kraftwerken auf Basis von KWK oberhalb von zwei MW Leistung und auch der Neubau sowie die Modernisierung von industriellen KWK-Anlagen finanziell gefoerdert werden. Wie bisher werden auch zukuenftig Modernisierungen und der Neubau von kleineren Anlagen gefoerdert. Etliche Hindernisse fuer den KWK-Ausbau aus dem Entwurf des BMWi, wie zum Beispiel die degressive Staffelung der Foerdersaetze, die Bindung der Foerderung an die Strompreis-Entwicklung an der EEX sowie der Zwang zur Einspeisung in ein Stromnetz zur oeffentlichen Versorgung, konnten in den letzten Tagen aus dem Weg geraeumt werden.

Neben der Foerderung von Erzeugungsanlagen von KWK-Strom ist die zukuenftige Foerderung von Neu- und Ausbau von Nah- und Fernwaermenetzen moeglich. Dazu werden jaehrlich bis zu 150 Millionen Euro zur Verfuegung gestellt.

Insgesamt wird die KWK mit jaehrlich 750 Millionen Euro ueber das bestehende Umlagesystem gefoerdert. Fuer den Stromkunden werden keine weiteren Belastungen entstehen, da die neue Umlage durch das Auslaufen der bestehenden Regelung abgefangen wird.

Wie bei den anderen Massnahmen des Meseberger Programms wird auch das neue KWKG durch ein Monitoring begleitet, um die Wirksamkeit und die Zielerreichung zu ueberpruefen. Bis 2020 soll damit der bisherigen KWK-Anteil bei der Stromerzeugung auf dann 25 Prozent verdoppelt werden. Neben dem Emissionshandel und dem Ausbau des Anteils Erneuerbarer Energien in allen Energiesektoren ist der Ausbau der KWK eine der Schluesselmassnahmen fuer die Klimaschutzziele der Bundesregierung.

Quelle: SPD-Bundestagsfraktion

Willi Harhammer

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