Ist eine Baugenehmigung für Solaranlagen nötig?

Je nach Bundesland ist für die Errichtung einer Solaranlage auf dem Hausdach eine Genehmigung der örtlichen Behörden erforderlich. Die Stiftung Warentest weist in der März- Ausgabe ihrer Zeitschrift “Finanztest” darauf hin, dass die Rechtslage über die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden in Deutschland nicht einheitlich ist. Zwar stehe in den Bauordnungen der Bundesländer, dass keine Genehmigung für die Errichtung einer Solaranlage auf Gebäuden erforderlich ist, aber in manchen Fällen bedarf es doch einer Genehmigung. Das ist der Fall, wenn die Eigentümer den mit der Anlage erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Laut Stiftung Warentest kann das Bauamt die Errichtung einer Anlage in reinen Wohngebieten verbieten. Da die Rechtslage unterschiedlich ausgelegt wird, ist die Situation für Solaranlagenbetreiber kompliziert: So ist es z.B. in Niedersachsen so, dass alle Hauseigentümer, die ihren Solarstrom ganz oder größtenteils ins öffentliche Netz einspeisen, immer eine Baugenehmigung benötigen. Das trifft natürlich für die Mehrheit der Anlagenbesitzer zu, denn ohne eine Einspeisung ins öffentliche Netz lohnt sich eine Solaranlage kaum. Die oberste Baubehörde in Niedersachsen definiert die Netzeinspeisung jedoch als gewerbliche Nutzung des Gebäudes und die ist in allgemeinen Wohngebieten nur in Ausnahmefällen und in reinen Wohngebieten überhaupt nicht zulässig. Ähnlich ist die Situation in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen und Hamburg brauchen Hauseigentümer dagegen keine Genehmigung, selbst wenn sie ihren Solarstrom zu 100% einspeisen. Nur wenn ein Gewerbebetrieb auf einem fremden Dach eine Solaranlage betreiben will, dann muss sie eine Genehmigung hierfür einholen. Für Privatleute liege der Verkauf des Stroms an den Netzbetreiber jedoch “unterhalb der Schwelle der baurechtlichen Relevanz”, heißt es im Wirtschaftsministerium in Baden-Württemberg. Die Stiftung Warentest rät angesichts dieser unterschiedlichen Auslegungen allen Hauseigentümern, die eine Solaranlage auf ihrem Haus errichten wollen, den Stand der Dinge bei den örtlichen Behörden zu erfragen und sich entsprechend zu verhalten. Allen, die schon eine Solaranlage auf ihrem Dach errichtet haben, aber vorher keine Genehmigung eingeholt haben, empfiehlt die Stiftung Warentest, lieber nichts zu unternehmen. Sollte es tatsächlich einmal zu Problemen kommen, könne man sich auch dann noch um die Genehmigung kümmern, so die Experten. Quelle: Daily Green

Willi Harhammer

Related Posts

iKratos – Unternehmen des Jahres 2024

Photovoltaikanlage schlüsselfertig Schnaittach, Lauf und Leinburg

Photovoltaikanlage schlüsselfertig Betzenstein, Pegnitz und Gräfenberg

iKratos bietet Solaranlagenreinigungen an

No Comment

Schreibe einen Kommentar